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Aufklaerung der Reihenfolge von Nebelleuchtenschaltung

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Forum Vet
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Forum;

Gibt es in DE bzw. EU Vorschriften bei Zweistufigen Einschaltung von Zusatznebelleuchten bei Dreistelligen Schaltern...z.B. Schalter Pos1 (Aus), Pos2 (nur Schlussleuchte), Pos3 (Front NLeuchten dazu), oder ist die Reihenfolge anders rum...also Pos1 (Aus), Pos2 (nur Front NLeuchten), Pos3 (Schlussleuchte dazu)...oder ist die Reihenfolge ueberhaupt nicht vorgescrieben?

Ich wuerde meinen das mann als Erstes die Schlussleuchte zu erhoehten Sichtbarkeit einschalten sollte, BEVORE mann Zusaetlcies licht nach vorn einschalten will...

Ich moechte die Reihenfolge von diesem Schalter, gegeben einer Vorschrift, bei einer Dokumentierung richtig erklaeren.

Dank Voraus fuer jede Aufklaerung, und Gruesse

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... ich kenn das nur mit zwei separaten Schaltern, und es ist wumpe, wann man was einschaltet - solange für die Rückleuchte die Sicht außerorts unter 50 Meter beträgt; bei mehr Sicht und innerorts ist das Dings ja eh' tabu (war jedenfalls zu meinen Fahrschulzeiten so ;-).

Das weiß aber niemand, und folglich blenden die Leute einen gern mit ihrem roten Dings da hintendran. Das ist an 364,9 Tagen im Jahr sowieso völlig überflüssig.

Gruß
Kay
Editiert am Fri 5. Feb. 2021, 17:59:39 von Ami-amazon

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Guten Tag Ronzo!

Besser und prägnanter als die Strassenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) kann es niemand formulieren. Oder?

(4) Nebelschlussleuchten müssen so geschaltet sein, dass sie nur dann leuchten können, wenn die Scheinwerfer für Fernlicht, für Abblendlicht oder die Nebelscheinwerfer oder eine Kombination dieser Scheinwerfer eingeschaltet sind. Sind Nebelscheinwerfer vorhanden, so müssen die Nebelschlussleuchten unabhängig von diesen ausgeschaltet werden können. Sind die Nebelschlussleuchten eingeschaltet, darf die Betätigung des Schalters für Fernlicht oder Abblendlicht die Nebelschlussleuchten nicht ausschalten.

(5) Eingeschaltete Nebelschlussleuchten müssen dem Fahrzeugführer durch eine Kontrollleuchte für gelbes Licht, die in seinem Blickfeld gut sichtbar angeordnet sein muss, angezeigt werden.

Gruss
jean
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Jean;

Perfekt! Also die zweite von mir aufgezeichnete Reihenfolge!

Danke und Gruesse!
Editiert am Fri 5. Feb. 2021, 18:33:34 von Ronzo

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Ronzo, nein. Es müssen voneinander unabhängige Schalter sein!

Ein Schalter für die Nebelscheinwerfer mit grüner Kontrollleuchte

Ein Schalter für die Nebelschlussleuchte mit gelber Kontrollleuchte

Zug oder Drehschalter für Standlicht und Abblendlicht/Fernlicht

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Jean nicht ganz richtig. Du musst Sie unabhängig von den vorderen ausschalten können. Ein zweistufiger Schalter, erste Stufe vorne, Zweite Stufe vorne und hinten ist erlaubt, aber nicht vorgeschrieben. Du kannst auch zwei getrennte Schalter nehmen.
Ronzo, wichtig auch für die vorderen Nebelscheinwerfer: Sie dürfen nur zusammen mit dem Standlicht oder dem Abblendlicht leuchten. Beim Einschalten des Fernlichtes müssen die vorderen Nebelscheinwerfer aus gehen. Noch eines zu den vorderen: Wenn Sie nur mit dem Standlicht leuchten, muss die Anbauposition beachtet werden. Es gibt einen maximalen Abstand zur Fahrzeug Aussenkante und auch eine Mindesthöhe über dem Boden.

VG Jürgen

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So wie Jürgen es beschreibt, habe ich die die Regelung auch im Kopf.
Im Alltag fahre ich einen 89er 190er, der alle Lichtfunktionen an einem serienmäßigen Dreh/Zugschalter hat.
1.Drehen Standlicht , 2.Drehen Abblendlicht, 1x Ziehen beim ersten oder zweiten Drehen Nebel zum Stand- bzw. Abblendlicht dazu, 2x Ziehen Nebelschlußleuchte dazu, wenn die Nebelleuchten brennen.
Eigenartigerweise lassen sich am Blinkerhebel die Fernscheinwerfer zu den Nebelleuchten trotzdem dazuschalten. Allerdings bin ich mir unsicher, ob ein Vorbesitzer da Hand angelegt hat.
Ich ging immer davon aus, daß Nebel- und Fernscheinwerfer nur im Wechsel geschaltet werden dürfen. Irgendwo hatte ich aber mal gelesen, daß man sie auch von Hand umschalten darf und nicht zwangsweise über ein Relais.
Bei der HU wurde noch nie etwas beanstandet - das bedeutet aber nichts...

VG
Olaf
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Olaf,
ich habe diese Erfahrung bereits bei mehreren moderneren und auch quasi neuen Fahrzeugen gemacht, das scheint inzwischen erlaubt oder geduldet zu sein.
Oder es ist mal wieder ein Punkt bei dem die Autohersteller einfach tun was sie für richtig halten, egal wie die Gesetzeslage ist. Vielleicht kann ja der Motor kaputt gehen wenn man bei Fernlicht die Nebellampen abschaltet?


es grüsst der
Knut


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