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Wiederzulassung eines auf 07 Kennzeichen gelaufenen Oldie

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Ich habe im Netz rumgegoogelt und alle möglichen Fundstellen gefunden, aber leider nichts Konkretes zu folgender Frage.

Wenn ein Oldtimer - egal wie alt aber H-Kennzeichen konform - mit einem 07 Kennzeichen angemeldet war, dann geht die Versicherung von einem eingeschränkten Verwendungszweck aus. Fahrtenbuch, Prüfahrten, Oldtimerveranstaltungen.....

Was ist, wenn so ein Fahr- bzw. Stehzeug wieder dem normalen Verwendungszweck zugeführt werden soll, nämlich am Strassenverkehr teilzunehmen.

Ist eine Vollabnahme notwendig, oder eine Prüfung wie bei einem H-Kennzeichen, oder normaler TÜV?
Welche Dokumente müssen vorgelegt werden, Tüv-Überprüfungen werden ja üblicherweise nicht vorliegen.
Helfen Kopien von KFZ Brief, oder -Schein?
Wenn nicht vorhanden, was dann?

Wer weiss was?

LG
Robert

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Sers Robert,

ein vielfältiges Thema--ich habe 2 rote Nummern,weil eine nicht ausgereicht hat

Bei der 1.Nummer brauchten damals die Fahrzeuge keine H-Abnahme kein gültiger Tüv es reichte ein Mindestalter von 20 Jahren für die Zulassungsstelle aus

vor 4 Jahren dann das zweite Kennzeichen--bei dem müssen die Fahrzeuge eine gültige H-Abnahme haben und min 1 Jahr Tüv.

Ich weiss--es wird auch von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle anders gehandhabt.

Jetzt halt die Frage zu deinem Fahrzeug--Brief und Schein vorhanden?--früher brauchte man das zur Eintragung nicht zwingend--heute schon.

Falls nicht vorhanden--wird es etwas aufwendig--sollte der Besitzer noch leben--dann reicht eine eidesstattliche Erklärung von Ihm--gibt es nur Erben--dann brauchst einen Anwalt--zumindest war es bei mir so--so ein Prozedere brauche ich nicht nochmal

Ansonsten musst mit dem Fahrzeug zum Tüv--falls keine H eingetragen ist--Schlüsselnummer 091--glaub ich

Nicht vergessen--bei Fahrten mit der 07ner bist du verantwortlich für die Verkehrssicherheit--grade bei "Standzeugen" ist das bei der Bremse nicht gegeben.

Das umgehe ich und fahre alle 2 Jahre mit den Autos zum Tüv--die Untersuchung gibt mir dann eine persönliche Sicherheit andere Verkehrteilnehmer nicht zu gefährden--und mich selber natürlich auch nicht.


Jetzt tippe ich aber nicht mehr weiter--bevor du die Karten aufdeckst und sagst um welches Auto es hier geht

Achja--alle Angaben beziehen sich natürlich auf die Vorgehnsweise hier in Deutschland


Sammlergrüsse
Guido

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Servus Guido,
danke für die Ausführungen, es geht um ein Auto in Deutschland, das aber hier noch nicht zugelassen war.
Ich überlege, es auf ein 07er Kennzeichen anzumelden, H-Gutachten und alle sonstigen Unterlagen (Gutachten, Ausnahmegenehmigungen etc.) liegen vor.
Das heisst, die 07er Nummer sollte grundsätzlich machbar sein, mir ging es aber um einen weiteren Schritt.

Wenn das Auto mal mit 07 läuft, ich aber zu einem späteren Zeitpunkt das Auto doch richtig zulassen möchte, geht das dann überhaupt noch? Was braucht man dann?

Vielen Dank und liebe Grüße

Robert

2018-09-09 009.JPG
Editiert am Sat 8. Feb. 2020, 20:27:12 von Robby Ross1

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Hallo Robert,

ich hatte einen Taunus Bj. 1951 mit französischen Papieren 2007 auf 07er Nummer zugelassen.
Damals noch kein TÜV erforderlich. Die Zulassungsstelle wollte nur ein Foto sehen, damit sie auch sahen, dass es sich um ein historisches Fahrzeug handelt. Ich musste damals auch noch ein Fahrtenbuch führen. Ein Zeugnis aus Flensburg musste vorgelegt werden.

Ca. zwei- oder drei Jahre später habe ich ihn dann auf H-Kennzeichen zugelassen.
Zuerst musste ich zum TÜV wegen der technischen Daten. Es wurde auch eine Prüfung durchgeführt.
Anschließend zur Zulassungsstelle. Diese stellte dann nach den technischen Daten des TÜV einen neuen Kfz-Brief und einen Kfz-Schein aus. Ging alles problemlos.

Kin 039.jpg

IMG 0300.JPG

Grüße Manni

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Moin,
klar geht das--wenn der Ami schon H-Kennzeichen hat muss das ja irgendwo belegbar sein Gutachten,Kfz Brief oder ähnliches.

beim 07ner musst ein Fahrtenbuch führen--zumindest bei mir muss ich das 1x Jahr unaufgefordert vorlegen--die Dame zieht dasnn eine Schublade auf mit einer liste und hakt dann mein Kennzeichen ab--keine Ahnung wo die liste herkommt--jedenfalls muss dann die Fahrt im Fahretnbuch vermerkt sein--bis dato alles im grünen Bereich.

Zu der 07ner und H-Kennzeichen Geschichte--gibt es noch ein paar halblegale Möglichkeiten--erzähl ich dir aber nur persönlich in Rottendorf--falls du nicht kommen kannst--dann halt per Telefon.

Kauf den--Amis find ich super--Thomas hat sich auch schon einen angetan

sammlergrüsse
Guido

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Vielen Dank für die Unterstützung, ich denke, ich werde den Schlitten kaufen.
Ein deutscher Brief wurde noch nicht ausgestellt, der amerikanische Title liegt vor.
Somit ist es immer noch ein Ersthand-Fahrzeug.

Rottendorf kann ich heuer leider nicht kommen, Terminkollision

Schöne grüsse und schönen Restsonntag wünsch
Robert

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Hallo Robert,

ein paar Anmerkungen dazu: Eine rote 07 Nummer ist keine Zulassung. Deswegen auch keine freie Nutzung und die vielen Auflagen. Auch ggf Probleme im Ausland, weil eben nicht zugelassen. Eine 07 Nummer wird heute auch nur noch bei vorliegendem H-Gutachten erteilt.

Ein gestempeltes H-Kennzeichen ist ein richtige Zulassung. Deswegen ist hierfür auch ein H-Gutachten §23 StVZO und eine gültige Hauptuntersuchung §29 StVZO erforderlich. Wenn das Fahrzeug noch nie in Deutschland zugelassen war, dann ist auch eine Vollabnahme §21 StVZO erforderlich. Die Vollabnahme schließt die Hautuntersuchung mit ein.

Das H-Gutachten wird nur noch erteilt, wenn eine gültige Hauptuntersuchung oder eine Vollabnahme vorliegt. Früher ging das mal ohne.

Wenn Dir der Wagen mit gültigen H-Gutachten verkauft wird. Dann musst Du auch eine gültige Vollabnahme (weil aus dem Ausland) mitbekommen.

Viele Grüße,
Jürgen

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Danke für die Ausführungen, das Auto ist verzollt, hat eine Vollabnahme, wurde nur eben nicht zugelassen, weil damit auch der Status "aus erster Hand" fällt.
Ich habe auch nicht vor, den Wagen als Daily Driver zu verwenden.

Beste Grüße,
Robert

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Robby,

zu dem Eimer habe ich Sven schon die Meinung gegeigt.
Immerhin hat er es eingesehen und verkauft ihn jetzt.
Aber dass DU ihn übernimmst ...
Damit hab ich nicht gerechnet...

Gruß

Ole

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Huch! Zufälliger Fund hier im Forum.
Danke für den sehr freundlichen Kommentar, Volvole! Der Erstbesitzer Mr. Zawadski ist gerade 105 Jahre alt geworden. Er würde sich sicher freuen zu hören, dass du seinen 1987 $18,900 Chrysler, den er sehr sorgfältig gepflegt hat, als Eimer bezeichnest.

Es sind sämtliche Papiere für eine reguläre Zulassung vorhanden.
- Title
- Verzollung
- § 23 Oldtimer mit HU
- Datenblatt als Grundlage für die Vollabnahme
- Gutachten für Ausnahme rote Blinker
- Ausnahmegenehmigung rote Blinker
- § 21 Gutachten für Einzelbetriebserlaubnis
- Einzelbetriebserlaubnis

Mir wurde gesagt, dass der Chrysler kurzfristig zuzulassen ist, da die Abnahmen und Gutachten nicht lange gültig seien. Eine konkrete Zahl konnte ich im Kleingedruckten nicht finden.

Für die Erlangung eines 07 Kennzeichen sind alle Unterlagen zusammen. Sollte der 5th Ave aber später zugelassen werden, ist sicher eine neue § 21 Vollabnahme durchzuführen. Für den gesamten Papierkram habe ich zusammen € 780,- bezahlen müssen.

Grüße
Sven

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Sven,

Was ist das eigentlich für eine blitzsaubere Garage ?
Hast Du bauliche Maßnahmen ergriffen?
Ich glaube, ich muss mal wieder rum kommen...

Gruß

Ole


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