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Kurzzeitkennzeichen wird nutzlos.....

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... ach Leute, es wäre WIRKLICH nett, wenn ihr mal das Gepöbel und die Anmache wegstecken würdet - sonst macht es echt keinen Bock mehr, die Threads hier zu lesen.

Wer auch nur einmal die bisherigen Papiere zum Kurzzeitkennzeichen angeschaut hat, sollte gelesen haben, dass er sich verpflichtet, das jeweilige Fahrzeug nur in verkehrssicherem Zustand auf der Straße zu bewegen. Bei Kontrollen hatte man schon immer schlechte Karten, wenn man eine Schrottkarre mit roter Nummer fuhr.

Missbrauch ist immer möglich, sicherlich auch bei der neuen Regelung. Man verhindert Missbrauch aber nicht durch Gesetze und Vorschriften - man schafft nur eine Handhabe, juristisch dagegen - ggf. schärfer - vorzugehen, indem man Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftatbestände definiert.

Und wer sich sein Leben lang immer an alle Vorschriften und Gesetze gehalten hat, kann hier ja als erster eine lange, lange Namensliste eröffnen.

Gruß
Kay

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Moin auch,

ja das ist wohl einer der Nachteile unserer globalen EU:
Mit gefälschten deutschen Kurzzeitkennzeichen werden PKW aus D direkt in die Ostukraine gefahren um dort den neuen Besitzer teils noch weiter im Osten übergeben zu werden. Ob die PKW hier legal erworben oder einfach nur geklaut wurden, sieht man ihnen dort nicht mehr an.
Die Grenze zwischen der BRD und Polen ist mit diesen Kennzeichen wohl kein Hindernis mehr (Schengen), zwischen Polen und den östlichen Nachbarn läuft wohl einiges gegen Bargeld. Es gab da mal einen Bericht im TV zu Thema, dort konnte man von der Kuh bis zum Mittelklassewagen einige Fahrzeuge mit besagten "deutschen Kurzzeitkennzeichen" stehen sehen.

Es gibt also wohl einige Menschen, die mit unseren "Überführungskennzeichen" Mißbrauch betreiben, und das gezielt.
Das dieser Mißbrauch abgeschafft werden sollte steht ja wohl außer Frage.

Ich hoffe daher auf eine Reform des Kurzkennzeichens und den gleichzeitigen Erhaltes dieser Platten, da ich sonst als Privatmensch nicht wüßte wie ich einen PKW legal von A nach B in der BRD überführen könnte. Den einen Volvo mit dem anderem Volvo auf dem Hänger hat uns die EU ja verboten.

Ich habe die Petition jedenfalls unterzeichnet und hoffe, daß sich unsere überbezahlten Bürokraten / Juristen eine praktikable und bezahlbare Lösung einfallen lassen.

Zum Thema "bewußtem Betrug" fallen mir immer die vielen polnischen Kennzeichen auf unserem Parkplatz vor dem Haus auf, von Menschen, die hier seit Jahren schon wohnen und arbeiten.

Beste Grüße, Sven
Editiert am Sat 22. Nov. 2014, 0:27:26 von Sven

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@Sven:
ich war bis jetzt noch nicht in der Situation ein Auto auf dem Hänger überführen zu müssen, daher meine Frage: wieso hat die EU das transportieren eines Fahrzeuges auf einem Hänger verboten?

Danke,

es grüsst der
Knut

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Hallo Sven,

Kurzzeitkenzeichen sind im Ausland ungültig, sie gelten nur in D!

Das ist also ein Problem der Drittstaaten. Und sollte nicht als Argument genutzt werden.

Aber ein Forumskollege, habe vergessen wer es war, traf es glaube ich gut auf den Punkt (passt auch auf den Rest der Politik):
Solche Entscheidungen haben nichts mit Logik zu tun. Die durch die Politik nach kommunizierten Gründe sind ganz andere, als die eigentlichen dahinter!

Und daher finde ich es gut, dass wir petitieren und uns nicht für dumm verkaufen lassen!

Schönes Wochenende

Niklas
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... also, Niklas, deutsche Kurzzeitkennzeichen sind mindestens auch in Italien gültig. Hab grad einen T4 dorthin verkauft, und der Käufer hat sich eigens erkundigt - Antwort der Stelle in I war: gültig.

Und Sven: Irgendwie kann es uns doch egal sein, wer in der Ukraine oder in Turmenistan mit Kurzzeitkennzeichen herumfährt - die neue Regelung würde sonst ja jeden unter Generalverdacht stellen. Ist doch ein Problem der dortigen Behörden?

Schon vor 30 Jahren sah man in Indien und Nepal immer wieder Fahrzeuge mit dem ovalen deutschen Zollkennzeichen, die dort unendlich lange damit herumfuhren, obwohl das auch illegal war. Aber auch da hat sich der Gesetzgeber nicht unbedingt dran gestört. Der Missbrauch jenseits der Landesgrenzen ist a) echt nicht unser Thema und b) im Zweifel nicht vermeidbar.

Ich kenne auch Leute, die mit Kennzeichen aus Pappe ihre Autos nach Kathmandu gefahren haben - das hat jeder Grenzer auch ohne Hundert-Mark-Schein im Carnet akzeptiert. Aber dort saßen manchmal auch Leute, die Impfpässe bei der Kontrolle über Kopf gehalten haben, weil sie nur arabische Lettern lesen konnten (kein Spruch, selbst erlebt).

Auch hier muss die Welt nicht am deutschen Wesen genesen (diesen Gedanken unterstelle ich dir aber auch gar nicht).

Übrigens wimmelt Osteuropa von ehemals deutschen Kennzeichenprägemaschinen - wäre also ein Klacks, sich jede Art von Kennzeichen herzustellen, das verhindert auch keine HU-Vorschrift für die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen bei uns.

Gruß
Kay

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Moin Sven.

DAS verstehe ich nicht oder was du damit meinst:
...."Zum Thema "bewußtem Betrug" fallen mir immer die vielen polnischen Kennzeichen auf unserem Parkplatz vor dem Haus auf, von Menschen, die hier seit Jahren schon wohnen und arbeiten...."


Habe selber hier in der nur ländlichen, nicht großstättischen wie DO, Nachbarschaft auch manch ausländische Kennzeichen zu vermerken, und kenne manchmal die Leute sogar, osteuropäische Kennzeichen beunruhigen mich keineswegs, manche der Leute sind immer nur für ein paar Monate in D zum arbeiten und haben ein Zuhause hier und in ihrer Heimat.

Und die Vekehrsbewegungen von Leuten mit ausländischem Kennzeichen haben doch nu wirklich nichts mit dem Kurzkennzeichen zu tun...

Der Rest ist bereits geschrieben in diesem und dem anderen thread zu Thema Missbrauch von Kennzeichen überhaupt, den es immer schon gab und weiterhin geben wird, egal was reguliert wird.
Und es geht ja auch nur um die HU bei diesem Sonderkennzeichen.

Nummerschilder egal welcher Art schmücken mit offiziellem Anschein von Legitimation manch illegales Gefärht vielleicht, das sollte aber nicht jeden Schilder Nutzer egal aus welchem Lande oder mit welchem Schild generalverdächtig erscheinen lassen.

Sven .. irgendwie hast du was anderes gemeint oder erzählen wollen .. denk' ich mal so..

Schönen Sonntag allseits und Grüße - Andi

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Ich sehe das Hauptproblem darin, dass sich einige, wohl alle, Bürokraten irgendwie profilieren müssen. Und dann wird eben geändert auf Teufel komm raus, ob es Sinn macht oder nicht.
Umweltzonen sind ein Beispiel,die Dokumentierwut eine anderes.
Nun hat sich irgendein Hirni eben die Regelung der Kurzzeitkennzeichen ausgesucht.
Ist ja schon 2012 nachteilig geändert worden, mit einer Benachteiligung derjenigen die in Deutschland einen Wohnsitz haben.
Ich benötige ab und zu diese irrsinnig teuren Kennzeichen für:
Überführungen die sich recht spontan ergeben
Wichtiger: ausgiebige Probefahrten nach heftigen Umbauten, und für Probefarten des TÜV's, der ab und zu meine Umbauten dann 3 Tage Probe gefahren ist, um die Alltagstauglichkeitzu testen. Nie einen Schaden dabei gehabt, dafür ein schönes Photo vom TÜV-Angestellten
Ein noch vorhandener Rest TÜV ist dabei unmöglich

Rote Nummern bekomme ich nicht, da A. Kein Autohandel o.ä. angemeldet B. Kein KFZ-Gewerbe mehr angemeldet, will ich nicht mehr da die Behörden überregulieren siehe oben

Ich kenne jedoch sehr sehr viele Schrottkarren die TÜV haben (fragt sich nur wie sie den bekommen ahen, ein Schelm wer schlimmes dabei denkt) und hier haben sie einen erwischt der 5 Jahre OHNE ZULASSUNG und ohne TÜV rumfuhr. Noch fragen?
Missbrach der Kurzzeitkennzeichen kenne ich wie folgt:
Mehrer Fahrzeuge mit einem Kennzeichen bewegen, nacheinander
Gezielt Unfälle damit verursachen, da war ein Türkische Bande in Hamburg-Altona recht "erfolgreich" mit, nachdem sie keine Leihfahrzeuge mehr bekommen hatten.

Missbrauch wird es immergeben, immer. Egal wie es geregelt wird.
Habt Ihr schon einmal was von Doubletten gehört? zwei identsiche karren, alles identisch, Fahrgestellnummer auch, Kennzeichen selbstredent.
Fahren in verschiedenen Städten.

Beste Grüße Kay, auch unterzeichnet habend, schon am Anfang

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@ Knut,

die EU hat vor längerer Zeit beschlossen, daß das Gewicht des Hängers samt Ladung nicht das Gewicht der Zugfahrzeuges übersteigen soll. Beispiel: Dein Volvo wiegt so ca. 1,4t, jetzt möchtest du einen Hänger mit Last ziehen. Dieser Hänger mit Last darf dann auch nicht mehr als 1,4t wiegen.
Früher war es so, daß mein Volvo 945 (1,4t) einen Hänger mit einem Gesamtgewicht von 1,8t oder sogar von 2,0t ziehen durfte.
Ich habe viele "überladene" Hängerfahrten gemacht. Du eierst mit 80 km/h über die Piste und merkst sofort wenn der beladene Hänger deinen PKW bergab um die Kurven schiebt. Man fährt halt sehr vorsichtig dann und läßt die Kollegen LKW Fahrer schon mal gerne überholen.
Ich habe einige Unfälle sehen dürfen wo der schwerere Hänger die Zugmaschine einfach umschmiss.
Besonders beeindruckend fand fand ich den großen 2t Tandemhänger der einen wohl leeren 3,5t der Sprinterklasse "knickte". Der leere 3,5t war da aber wohl deutlich leichter als ein Volvo...

Warum hat die EU das geändert?
- Wenn ein Hänger mit Last schwerer als die Zugmaschine ist, schmeißt der Hänger mit Last bei spontanen Bremsmanövern bergab einfach mal die Zugmaschine um. Das ist nun mal so und eher der Physik Grundkurs.

Merke daher: Einen Volvo auf einem Hänger holen, geht eigentlich nicht mehr. In ländlichen Gebieten mit geringer oder bekannter Polizeidichte, wie auch hier mitten im Ruhrgebiet, geht das schon mal über kürzere Distanzen. Aber diese Sache von Flensburg nach Garmisch zu machen geht bei dieser Verkehrsdichte eigentlich gar nicht.

@Andi:

Wenn Jemand hier bei Krupp hauptberuflich arbeitet und hier mit Familie im Quartier wohnt und sein Auto dann in Polen zuläßt, da es dort weniger kostet, ist das Steuerbetrug.
Das hört sich zwar nach Sozialneid an, ist aber Steuerbetrug.
Da wo mein Lebensschwerpunkt ist, ich arbeite und Sozialbeiträge zahle und einfordern kann, da wohne ich auch und halte mich an die dortigen Gesetze und Reglungen.

Mein 945 ist auch nicht in Nicaragua, Namibia oder der Schweiz zugelassen.

Gruß, Sven

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@Sven
Schöne Belehrung, aber leider komplett falsch. Seit Anfang 2013 darf man mit Klasse B nur nicht insgesamt über 3,5t ZGG kommen. Die Einzelmassen sind egal. Den Rest deines Beitrags lasse ich unkommentiert.

Viele Grüße

Markus
Editiert am Wed 26. Nov. 2014, 2:24:12 von Rübenrüpel

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Quote:Rübenrüpel 26. Nov., 2:16
@Sven
Schöne Belehrung, aber leider komplett falsch. Seit Anfang 2013 darf man mit Klasse B nur nicht insgesamt über 3,5t ZGG kommen. Die Einzelmassen sind egal. Den Rest deines Beitrags lasse ich unkommentiert.

Viele Grüße

Markus


Hallo Markus,

mag sein das du eine Fahrlizenz der Klasse B hast, mein Lappen heißt Klasse 3 vor 1980.
Und das bleibt auch so.

Gruß, Sven

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Ja, da wäre dann wohl ein Forums-Abschlepper nötig um das alles sicher zu bewerkstelligen.

Dieser hier wäre auch "original" zumindest für Amazon und ko:

http://autoline-eu.ch/sf/LKW-Abschleppwagen-VOLVO-L46506E--11011509002290086900.html

Nettes Teil eigendlich....

Grüsse
Lothar (bisher nur LKW-Fahrer nicht Restaurierer)

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Quote:Volvomaniac544 28. Nov., 11:25
Ja, da wäre dann wohl ein Forums-Abschlepper nötig um das alles sicher zu bewerkstelligen.

Dieser hier wäre auch "original" zumindest für Amazon und ko:

http://autoline-eu.ch/sf/LKW-Abschleppwagen-VOLVO-L46506E--11011509002290086900.html

Nettes Teil eigendlich....

Grüsse
Lothar (bisher nur LKW-Fahrer nicht Restaurierer)


Hallo Lothar,

nettes Fahrzeug stimmt, ein Diesel aus 1962 mit Portugiesischer Zulassung.
Wie holst du den nach DE? Mit deutschem Kurzkennzeichen und Führerschein Kl.3 alt?
Mit dem durch die Umweltzonen? -ohne H-Zulassung wird das wohl nichts.
...

Beste Grüße, Sven


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