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Wed 12. Jun. 2013, 10:34:32 |
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Hallo liebe Schwedenaltblechliebhaber,
meine 66 er Amazone läuft fast immer, besonders wenn man mit Öl im Getriebe und OD fährt
Jetzt wollte ich bei meinem Garagisten die lang geplante Umrüstung auf LPG vornehmen. Und wie man im Netz liest herrscht mal wieder Verwirrung. Was denn nun? Keine H-Zulassung bei Umrüstung auf Gas?
Ich habe wirklich geglaubt, dass das Thema schon längst erledigt wäre.....dachte ich.
Gruß Peter T.
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Forum Vet
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Wed 12. Jun. 2013, 11:18:39 |
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Mit welchem Argument wird dann eigentlich abgelehnt? LPG Anlagen gibt es schon sehr lange für PKW.
Siehe vor allem auch mal hier:
http://volvoamazonpictures.se/documents/instruktionsbok/TP%20139_1.%202000.%206.%2062..pdf
Da bietet Volvo selber schon in 1962 gasanlagen für ihre PKW an (mein Schwedisch reicht nicht für eine Übersetzung, auch nicht ob KP-gas LPG ist, aber die Anlage sieht sehr ähnlich aus und LPG ist auch ein gemisch aus Propan- und Butangas sowie LPG = Liquified Petrol Gas was wiederum zu "Kondenserad Petroleum" passen würde).
Andere solcher Dokumente kenne ich nicht, würde aber gerne welche erhalten wenn jemand die hat.
Grüße, Rudi
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Just Got Here
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Wed 12. Jun. 2013, 11:41:57 |
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Hallo Rudi,
vielen Dank für das Dokument.
Das könnte mich erretten vor der Willkür der Bürokraten.
Werde ein paar Öl-und Kaffeeflecken draufmachen und vorgeben, dass bereits Herr Volvo 1962
höchstpersönlich die Anlage hier einbauen wollte. Leider sind seine Tagebücher noch nicht wieder gefunden worden.
Gruß
Peter T. (Der Meisterfälscher)
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Wed 12. Jun. 2013, 12:34:27 |
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Hej
KP Gas ist eine "Blandning mellan Butan- och Propangas", also eine Mischng aus diesen wobei nichts über das Mischungsverhältnis steht. Ob dir jemand die schwedische Anleitung anerkennt wage ich bei unserem TÜV zu bezweifeln.
Auf der letzten Seite unten steht jedenfalls für jeden zu erkennen das Datum und damit ist eigentlich die 10 Jahres Regelung zutreffend.
Viele Grüße aus Schweden
Joachim
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Wed 12. Jun. 2013, 13:41:53 |
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Moin Peter T,
eine Venturi Anlage mit Zylindertank würde mein GTÜ Mann auch mit * H * akzeptieren.
Es wird wie immer sein der eine JA der andere NEIN.
Also suche Dir den Prüfer deines Vertrauens.
Gruss Thomas
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Wed 12. Jun. 2013, 14:00:28 |
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mit gasanlagen sieht es so aus : zulässig ,wenn sie in die 10 jahres regelung fällt.
also innerhalb der ersten 10 jahre hätte eingebaut werden können .
eine derart alte gasanlage kommt natürlich nicht durch die zulassung bzw .gasprüfung .
de facto ist also heute ne gasumrüstung mit H nicht möglich.
wenn sie eingetragen wird ,machen das prüfer auf ihre kappe .ein anderer prüfer kann da bereits das H ablehnen .
falls du gas nachrüsten willst(und es eingetragen bekommst),solltest du zumindestens über einen bleifreikopf verfügen .
gas ist für die normalen ventile und sitze im guss noch verschleissfördernder als bleifrei ohne zusatzmittel.dazu bei gleichstromvergaser (speziell mit swinging type nadeln )erheblicher verschleiss an den dann trocken laufenden nadeln .es gab früher für gas nicht umsonst teflonnadeln .
grüsse uli
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Forum Vet
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Wed 12. Jun. 2013, 16:16:43 |
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Wegen neueres Modell Gastank usw. anstatt altmodische Variante: wie ist was zu verstehen bezüglich Nachrüstungen/Umbauten und 10 Jahres Regelung:
Wenn z.B. ein früher Amazon mit Einkreisbremsanlage original kein BKV hatte und das Nachfolgemodell (deutlich innerhalb 10 Jahre) hatte ja wohl einen: darf ich beim H dann nur mit ein originaler Girling BKV nachrüsten oder auch mit ein neuer Ersatz BKV von z.B. Lockheed den es erst viel später als die 10 Jahre gibt?
Selbstverständlich ist man immer irgendwie abhängig vom Prüfer, aber ich denke das man mit einem solchem Dokument wie das 1962er schon ein gutes Argument in den Händen hat bzw. bei mancher Prüfer eine neue Sicht hierzu entstehen lassen kann (vielleicht gehen einige davon aus das LPG etwas neues ist) bzw. er hiermit seine Entscheidung auf ein Dokument anstatt einer Meinung schieben kann.
Seit wann LPG Anlagen etwas moderner sind (und daher ähnlich an die heutige, obwohl die 1962er sehr vergleichbar mit einfache heutige ist) habe ich noch nicht recherchiert, eventuell wäre dies auch schon innerhalb der 10 Jahres Regelung. In der NL gibt es LPG übrigens schon seit 1955 und in D seit 1935 (seit wann in PKW habe ich nicht so schnell gefunden).
Aber was meinen diejenigen dazu die eine LPG Anlage und H zusammen eingetragen bekommen haben, wie hat dies geklappt?
Und diejenigen wobei es nicht geklappt hat: welche Argumente wurden herangezogen?
Grüsse, Rudi
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Wed 12. Jun. 2013, 19:20:31 |
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Hallo Ihr,
ich hatte das damals schon alles durchgekaut.
Quintessenz:
1. TÜV Süd: Gasanlagen gibt es schon seit ewigen Zeiten, tragen ein.
Denen ist es egal, ob neu oder alt. Gasanlage ist Gasanlage.
2. TÜV Nord: Wenn in den ersten zehn Jahren eine Gasanlage eingebaut wurde, gut. H-Kennzeichen kein Problem. Aaaaber, eine alte Gasanlage heutzutage einbauen geht nicht, weil keine Sicherheitsanforderungen nach heutigen Vorgaben eingehalten werden können. Also nix mit alte Anlage heute eintragen, weil zeitgenössisch.
Und: Neue Anlage??? Keine Chance, nicht zeitgenössisch.
Mein Plan, die Anlage beim TÜV Süd eintragen zu lassen konnte ich auch vergessen, da sie hier in OL auf dem Amt geimpft sind, solche Sachen nicht einfach im Brief nachzutragen.
Es scheint aber Leute zu geben ,die das so gemacht haben.
Ich konnte es 2009 kaum glauben, dass TÜV NORD und TÜV SÜD sowas verschieden auslegen.
Ich hatte seinerzeit mit einem Umrüster Kontakt, der einen ES umgerüstet hatte. Der ES brauchte 7,5 Liter Gas. Und das bei einem eigentlich gerechneten 10% Mehrverbrauch zu Benzin.
Da kann man mals sehen, was für schlechte Kostverwerter die D-Jetronics sind.
Dirk
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Wed 12. Jun. 2013, 19:45:37 |
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dirk ,mit 7,5 liter gas hat dir wohl einer was vom pferd erzählt.auf gas anstatt benzin (durch geringeren heizwert )bei gas immer ca 10 % mehrverbrauch und auch minderleistung.
früher sowohl mit P1800 E und ES als auch 144er mit min 8 bis max 12 liter auf strecke gefahren .
aber natürlich mit dem E motor .der F säuft durch die geringere verdichtung mehr.
alle mit D-jetronic verbrauchen jedoch ( bei gleicher belastung )im schnitt weniger als die vergaserversionen .wer jedoch die mehrleistung (124 B20 E zu 100 ps B20 B ) ausnutzt ,braucht sich über den mehrverbrauch nicht zu wundern .
grüsse uli
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Wed 12. Jun. 2013, 21:18:37 |
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Hallo ULi,
Auf Strecke, vorzugsweise Oldenburg-Berlin, komme ich sogar auf unter 8 Liter mit der ollen D-Jet. In der Stadt auch gerne mal knappe 13 Liter.
Somit denke ich, dass ne 2-Sonden-gesteuerte Gasanlage das (7,5L) schafft.
Seitdem interessiert mich, wie die Lambda-Werte in der Realität von einem analogen Rechner mit Referenzwerten aus einer Unterdurckdose tatsächlich wandern. Da steckt bestimmt extremes Potenzial zum Spritsparen drin. Aber wollen wir mal nicht vergessen, dass wir nen Oldtimer fahren, der darf ruhig mal etwas fetter laufen und somit die Brennräume kühlen.
Dirk
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Wed 12. Jun. 2013, 21:31:17 |
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lpg
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Fahre seit mehr als 8 Jahren (ca. 120 000 km) meinen Duett mit B 20 und einer LPG-Anlage völlig problermfrei, das seit mehr als 50 000 km vollkommen ohne Benzin!!! Habe damals als DEKRA-Mitarbeiter (!) die Abnahme bei TÜV in Mönchen-Gladbach mit Beibehaltung des H-Kennzeichens durchführen lassen. DEKRA stand damals, und wohl auch noch heute, auf dem Standpunkt, eine doppelte Steuerermäßigung ( H- und Steuervorteile beim Tanken) sei nicht korrekt. Ich verbrauche im Schnitt Lang-/Kurzstrecke 10 - 12 l LPG, bei einem derzeitigen Literpreis von 59,9 Cent eine nachdenkenswerte Alternative.
Ergo:
Frage Dich doch einmal durch, wer solche Abnahmen unter Beibehaltung des H- Kennzeichens durchführt!
Gruß
Hans
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Wed 12. Jun. 2013, 22:38:04 |
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Hallo Peter,
die Frage der H-Zulassung mit LPG-Anlage ist - wie so vieles - Auslegungssache, um nicht zu sagen: manchmal der Willkür der Prüfer unterworfen. Die genannten generellen Unterschiede zwischen TÜV Nord und Süd bestehen de facto.
Bester Weg: Suche dir in deiner Region einen Prüfer, von dem du weißt, dass er das einträgt, und bespricht das vorher mit ihm. Das geht gut, wenn er in die Werkstatt deines Vertrauens - bzw. der Gasumrüstung - kommt, also nicht auf dem TÜV-eigenen Gelände angesprochen wird.
Meine Zone kam mit LPG-Anlage aus Holland, und beim Ummelden auf deutsche Papiere meinte der TÜV, wegen der Gasanlage sei ein H-Kennzeichen nicht drin. Dann habe ich es über eine befreundete Werkstatt, die wiederum den Prüfer gut kennt, nochmal versucht. Der Prüfer meinte, ja, Gasanlagen seien ja schon damals erhältlich gewesen, und dass an einer älteren Anlage im Laufe der Jahre mal Teile ausgetauscht werden und sie daher eher neuer aussieht, sei ja auch nachvollziehbar. Der wollte das einfach zulassen.
Allerdings: Bei mir war die Anlage schon seit etwa 10 Jahren drin, wurde also nicht aktuell neu installiert. Daher bleibt eigentlich nur als Tipp: Frag hier bzw. in anderen Foren herum, bis du einen wohlwollenden Prüfer findest. Appelliere an seinen Sachverstand - wenn man sagt, "he, ich habe gehört, Sie tragen solche Anlagen ein", schalten sie manchmal auf stur und tun es gerade nicht.
Ich drück die Daumen. Übrigens ist es ein Trugschluss, anzunehmen, mit LPG weniger Verbrauch zu erreichen - rechne mit 10 Prozent mehr und kalkuliere einen geringen Leistungsverlust ein. Ich fahre aber - mit Bleifrei-Kopf - seit 45.000 Meilen (US-Modell mit originalem Tacho) LPG, und der Motor schnurrt. Wird allerdings im Stau etc. leicht etwas heißer, weshalb du eine verbesserte Kühlung erwägen solltest. Nimm - falls ein Kühlertausch Sinn macht - den Tropenkühler mit Hochleistungsnetz, dazu das fünfflüglige Lüfterrad auf der Wasserpumpe und/oder einen E-Lüfter.
Wenn du weitere Fragen hast, stelle sie hier - es gibt eine ganze Reihe Amazon-LPG-Fahrer hier im Forum.
Gruß aus Hamburg
Kay
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