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Sat 8. Jan. 2011, 1:25:07 |
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Fremdverschuldeter Sachschaden - und dann ?
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Moin Daniel, prima.
Genauso soll es gemacht werden, ein Gutachter der mit einer RA Kanzlei zusammen arbeitet oder ein Verkehrsrechts Anwalt der mit einem Gutachter Büro zusammen arbeitet.
Grundsätzlich ist es einem Geschädigten nicht zumutbar, die Schadens Abwicklung selber zu bewältigen.
Geschädigte im Strassenverkehr haben somit generell Anspruch auf anwaltliche Hilfe zulasten des Schädigers, bzw. der Haftpflichtversicherung des versicherten Risikos, im Fall hier des jeweils versicherten Kraftfahrzeuges.
Selbst wenn, wie in deinem Falle die Fahrerin nicht im versicherten Risiko enthalten war, bedeutet das lediglich eine Vertragsverletzung des Versicherungsnehmers, des Halters also, und beeinträchtigt damit keineswegs das versicherte Risiko des Fahrzeugs.
Lediglich der Versicherungsnehmer wird wegen Vertragsverletzung in Anspruch genommen.
Das ist nicht einheitlich geregelt bei den Gesellschaften, kostet aber immer extra bitter Geld.
Daher : ehrlich sein beim Abschluss der Verträge bei den Rabattsenker Angaben !!
Bei Schäden, die geschäzt ab etwa 800 € liegen, sollte man immer die Polizei zur Unfallaufnahme bitten, eine Schadenschätzung nehmen die Polizisten eh vor bei der Aufnahme.
Und sie stellen den Unfallhergang als Zeugen fest, ganz wichtig, wenn die Schuldfrage vom Verursacher im nachhinein angefochten wird.
Schäden unter 800 € werden meistens von den Versicherern als Bagatellschaden verbucht, kein Gutachter nötig, keine polizeiliche Unfallaufnahme gefragt, Kostenvoranschlag einer Werkstatt genügt.
Das geht ohne Polizei, wenn der Unfall Gegner willig zu seiner Schuld steht, sich ausweisen kann, eine Versicherung belegen kann, und Fahrzeugpapiere vorweist.
Andernfalls immer die Polizei dazuholen, auch bei Bagatellschäden.
Zu den Anwaltskosten noch etwas besonderes :
Bei Streitigkeiten um die Höhe einer Teilschuld des Geschädigten wird ein Streitwert angesetzt, von dem die Kosten für Anwalt und Gericht abhängen.
Wird dieser Streitwert vom Gericht dem Geschädigten zugesprochen ist alles gut, die Kosten trägt die Gegenseite.
Wird in einem Vergleich nur ein anteiliger Streitwert zugesprochen, fallen anteilig des nicht erstrittenen Wertes Anwalts - und Gerichtskosten für den Geschädigten an.
Es ist also in solchen Fällen das Prozeß Risiko klug abzuwägen.
Es gibt manchmal freundliche Anwälte, die Kulanz anbieten zum "Risiko Honorar" -
wenn man fragt
Zur Schadensregulierung :
Eine Schadens Regulierung lt. Gutachten ohne eine Reparatur Rechnung vorzulegen macht oft Sinn wirtschaftlich gesehen, da wird dann zwar die Mehrwertsteuer nicht ausgezahlt, da keine Geld Umsätze geschehen.
Schäden lassen sich häufig instandsetzten für weniger Geld, als im Gutachten angeführt, Stichworte "freie Werkstatt" "Selber Schrauben", "Gebrauchtteile".
Oft bleibt dann was übrig, eine kleine oder große Entschädigung für all das drum Kümmern und Schrauben vielleicht.
Beim Selberschrauben meist ein erfreulicher Stundenlohn.
Nicht vergessen sollte man den Anspruch auf Ausfall Entschädigung.
Wenn ein Fahrzeug noch fahrbereit verkehrstauglich ist, beträgt der Zeitraum die im Gutachten geschriebene Reparatur Dauer.
Nicht verkehrstauglich, aber wirtschaftlich reparabel, also kein Totalschaden ist die Zeit bis zur Wiederherstellung laut Gutachten ab Unfalltag einzufordern.
Vorsicht, Falle, auch hier :
Manche Versicherer wollen nur zahlen, wenn kein Zweitwagen im Haushalt steht, oder unterstellen das beschädigte Fahrzeug sei ein reines Hobby Vergnügen, will heißen, wenn der Geschädigte auf das Fahrzeug nicht angewiesen ist in den täglichen Lebensbedarfen, gibt es keinen Nutzungs Ausfall - das Dingt braucht der garnicht, also kein Schaden, also keine Entschädigung.
Da hilft ein Anwalt immer, immer erfolgreich.
Es gibt immer Umstände für Unverzichtbarkeiten.
Und zum Schluß noch ein wichtiger Hinweis :
Am Telefon mit der gegnerischen Versicherung, meist freundliche junge gut geschulte Leute dort,
anteilnehmend, hilfsbereit, die können kommunizieren !!
Und entlocken Geschädigten leicht Äusserungen, die den erlittenen Schaden relativieren, also vermindern.
Wird alles festgehalten, protokolliert dort, kann Leistungsminderung - Versuch jedenfalls zur Folge haben.
Soweit so kurz - das Thema ist breiter, HIER nochmal die Kurzanleitung :
UNVERSCHULDET - UNFALL - POLIZEI - SCHADENSAUFNAHME - ANWALT !!!
Und Du kannst dich jetzt bequem auf's Sofa legen, Daniel.
Der Scheck wird kommen. Ein guter.
Und Grüße - Andi
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Editiert am Sat 8. Jan. 2011, 2:22:43 von Andi760
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