Sat 30. Jul. 2011, 12:59:08 |
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Hallo Volvoniacs!
Einige werden es schon wissen, andere vielleicht noch nicht:
Eine neue Richtlinie zur Begutachtung von Oldtimern wird ab 1. Oktober 2011 den bisherigen "Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern" ersetzen. Nötig geworden ist die Veränderung der Richtlinien durch die Neuordnung der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) vom 15. April 2006.
Die Kernanforderungen des bisherigen Regelungskataloges bleiben jedoch bestehen. Neben der Originalität des Fahrzeugs wird ein guter Pflege- und Erhaltungszustand vorausgesetzt. Eine bestimmte Mindest-Zustandsnote (bisher mindestens Note Drei) muss bei der Begutachtung jedoch nicht mehr erreicht werden.
Voraussetzung für eine Klassifizierung als Oldtimer sind gemäß § 2 Nr. 22 FZV:
-- Guter Pflege- und Erhaltungszustand
-- Die Hauptbaugruppen müssen angelehnt an den damaligen Originalzustand oder zeitgenössisch ersetzt sein
-- Durch eine zusätzliche Ausrüstung und Ausstattung darf der Originaleindruck des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt werden
Neu ist, dass ein Fahrzeug, das mindestens 30 Jahre alt ist, seinerzeit jedoch nicht zugelassen wurde, mit einer Ausnahmegenehmigung ein H-Kennzeichen bekommen kann.
Eine weitere wichtige Änderung betrifft zeitgenössische Umbauten. Bislang waren nur solche Umbauten zulässig, die tatsächlich in den ersten zehn Jahren nach Erstzulassung vorgenommen wurden. Künftig sind auch solche Umbauten zulässig, die in diesem Zeitraum hätten vorgenommen werden können.
Es grüßt
Jürgen
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Editiert am Sat 30. Jul. 2011, 13:01:27 von Skogsälg
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