Tue 7. Jun. 2011, 19:01:20 |
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Naja, nun stell Dir nur mal vor Du musst bei einem Fahrzeug die A- oder B-Säule wegen Unfallschaden tauschen, und ausgerechnet dort ist zufällig die Fgst.-Nr. eingestanzt. Für diesen Fall sieht doch der Gesetzgeber auch nichts vor, es ist doch nur der Fahrzeughersteller autorisiert die Fgst.-Nr. einzuschlagen. So, und nun bestellen wir bei Volvo ein Rep.-Blech mit eingeschlagener Fgst.-Nr., am besten noch für einen 30 Jahre oder noch älteren Wagen ... das Gesicht vom Ersatzleitmann möchte ich sehen :D .
Es wird wohl kaum woanders mehr gemogelt und betrogen als bei Gebrauchtwagen, das gehört leider zum Geschäft. Ob der Typ das Zeug nun verkauft oder sich jemand alle Utensilien beim freundlichen Fälscher um die Ecke bzw. im Ostblock abholt ... einen Unterschied macht es im Endeffekt nicht. Deshalb neben den typischen Prüfkriterien auch stark auf die Historie von einem Fahrzeug achten, denn die ist nicht so leicht zu fälschen.
Gruß ... Ingo
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