Fri 22. Apr. 2011, 20:04:38 |
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Wieso fragst Du uns anstelle des Prüfers warum er das nicht auch eingetragen hat? Ihn zu fragen wäre doch das naheliegendste...
Reifengrößen haben mit der ET nichts zu tun, die ET wird durch die Felge (und ggf. montierte Spurplatten) bestimmt.
Die neuen Gesetze schreiben nicht mehr vor, dass alle vom Hersteller freigegebenen Reifengrößen zusätzlich nochmals in den Papieren stehen. Zur Sicherheit ist es ratsam eine Kopie der Herstellerfreigabe mitzuführen, nur für den Fall, dass bei einer Verkehrskontrolle ein uniformierter Frischling, der die Gesetze nicht ausreichend kennt, sich aufführt wie Arroganz persönlich (das gibt es natürlich im Rechtsstaat nicht, kommt aber dennch oft genug vor).
Gruß ... Ingo
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