|
|
Mon 8. Jun. 2020, 20:31:07 |
|
Schläuche mit NBR = Acrylnitril-Butadien Kautschuk (auch Nitrilkautschuk) und CR = Chloropren Kautschuk sind nicht geeignet für Kraftstoffe mit Zusätzen wie Ethanol und Methanol.
Zitat aus einem anderen Forum: "Manche Hersteller von "Benzinschläuchen" auf NBR Basis warnen sogar ausdrücklich vor der Verwendung als Kraftstoffleitung. Natürlich nicht wo alle es lesen. Würde ja auffallen."
Geeignet sind Schläuche nach DIN 73379-3E. Der Zusatz 3E ist wichtig. Für alle handelsüblichen Kraftstoffe inklusive Rapsölmethylester, Alkohol-Kraftstoffe oder E10. Beständig gegen einen Aromatenanteil bis maximal 50 %, Betriebsdruck mindesten bis 6 bar (Im 1800E/ES 2,1 bar). Zur Verstärkung eine Einlage aus Aramid-Fasern (Kevlar), eine Einlage aus Polyester wäre nicht wärmebeständig.
Schlauchklemmen mit Spannbacken, z.B. ABA Mini, mit einem 9 mm breiten Band, verletzen den Schlauch nicht. Anzugsdrehmoment 1,2 Nm.
Gruss
jean
|
|
1800E (1971) - 122S (1964) - PV 54408 (1960) - 780 (1988, 1991)
|