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Forum Vet
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Thu 7. Apr. 2011, 8:48:27 |
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Das Problem ist: Wie weit darf man verbreitern!? Der TÜV sagt: Nur bis 2% über Serien-Spurweite hinaus, ansonsten muss der Achshersteller mit einem Festigkeitsgutachten bestätigen, dass mehr als 2% unbedenklich sind. Du gehst dabei von der Gesamt-ET aus, der TÜV hat für jedes Fahrzeug Listen worin diese aufgeführt ist. Die Gesamt-ET ergibt sich aus der ET der Felgen abzüglich der Spurverbreiterung in mm. Z.B. beim 9er ist die Grenz-ET 4, d.h. Du kannst ET25-Felgen mit 20mm-Platten fahren, dann hast Du insgesamt ET5 - mehr ist nicht erlaubt. Die Freigängigkeit der Räder/Reifen im Radhaus bei voller Einfederung muss gewährleistet sein, d.h. umbördeln der Radhauskanten ist meist obligatorisch (beim 2er auf jeden Fall im hinteren Bereich der unten sehr stark nach innen gewölbt ist).
Nun das zweite Problem: Ich habe am Markt nix für den 2er gefunden. Er hat andere Radbolzengewinde als die Nachfolger, d.h. die Platten für den 7/9er passen nicht (wären maßlich sonst OK). Ich würde auf jeden Fall zu Platten raten mit eingepressten Bolzen, die mit Zusatzmuttern an den Serienbolzen verschraubt werden - ist sonst zu mühsam wenn man extra neue Bolzen einziehen muss. Außerdem ist ein System mit integrierten Bolzen schneller mal "rückwärtskompatibel".
Gruß ... Ingo
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2005er V70R + '92er 960SE + '78er 262C ... denn das Leben ist zu kurz um langweilige Autos zu fahren http://www.networksvolvoniacs.org/extensions/awc/forums/images/emotions/default/biggrin.gi...
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