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Just Got Here
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Sun 16. Dec. 2018, 13:18:49 |
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Hallo,
mich beschäftigt das Thema auch gerade. Habe einen B20B mit 2x SU-HS-6-Vergasern in meinem Buckel eingebaut.
Aus Stammtischkreisen habe ich gehört, dass Scheibenbremsen vom TÜV allenfalls bei Leistungen >100 PS verlangt würden, außerdem eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" von Volvo benötigt würde, die wohl aber in der Konstellation heute nicht mehr ausgestellt wird, weil es den PV 544 nie mit B20 gab.
Frage: Hat jemand eine solche Bescheinigung B20 im PV544 von Volvo oder weitere Tips wie die Eintragung ohne Verlust des H-Kennzeichens am Besten gelingt?
Gruß
Oliver
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