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Fri 3. Mar. 2017, 8:14:43 |
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Guten Morgen,
wie schon geschrieben, meine Frage ist beantwortet, aber danke auch dir Bernhard für deinen ausführlichen Erfahrungsbericht. Hintergrund meiner Frage war die Aussage eines Bekannten mit einem T2 VW- Bus -der verunsicherte mich dahingehend, kannte sich aber offensichtlich nicht aus. Und wenn das schon 1988 (ich bin erst seit kurzem im "Oldtimer-Geschäft") so gehandhabt wurde, kann es ja heute nicht schlechter sein und ich kann beruhigt und ohne Gutachten weiter durch die Gegend cruisen...
Ne Rechtsschutzversicherung habe ich in meiner über 30-jährigen Autofahrerkarriere (und ich fahre mehr als mir oft lieb ist) noch nicht gebraucht und wenn ich mal nen Anwalt brauche kommt das günstiger als viele Jahre Rechtsschutzversicherung...
Gruß, Martin
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