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Wed 26. Jan. 2011, 12:17:32 |
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Hey,
so etwas mehr Info hab ich jetzt.
Das ganze ist wohl sehr Typisch für die Versicherung bzw. bei so einem alten Fahrzeug.
Die Versicherung hofft Geld zu sparen und will mit dem Gutachten erreichen das
1. der Widerbeschaffungswert kleiner wird und
2. das der Restwert höher wird.
Denn nur dann kommt sie bei der von uns bis her geforderten "Auszahlung" günstiger weg.
Aber wir haben ja noch alle Möglichkeiten und falls da jetzt wirklich weniger raus kommt können wir ja vielleicht auch noch die 130% Regel anwenden.
Das heißt Karre zum Volvohändler, wenn die Reperaturkosten bei max 130% des Widerbeschaffungswert liegen und dann Auto schön reparieren lassen. 5 Tage einen Mietwagen nehmen.
Das ganze wäre dann einiges teurer...den so entstehen ja Kosten vom 2. Gutachten + Mietwagen.
Bin ja mal gespannt wie der 2. Gutachter bewertet. Wenn man ein vergleichbarer Wagen finden will, find ich ist das nicht einfach.
Grüße Daniel
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Volvo V40; Volvo 240 Klassik Bj 1993; Volvo 123GT Bj 1968; VW T2B Westfalia "Helsinki" Bj 1975
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