Fri 21. Nov. 2014, 12:56:43 |
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Deine letzten drei Absätze lasse ich mal unkommentiert.
Ansonsten stimmt es einfach nicht, dass du mit dem Spiti nicht per Kurzzeitkennzeichen ohne HU zur Prüfstelle darfst
"B.Lösung
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung wird entsprechend geändert.
Dabei soll die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen auch durch die Zulassungsbehörde am Standort des Fahrzeugs vorgenommen werden können. Auch sollen diese nur zugeteilt werden können, wenn das Fahrzeug, das damit gefahren werden soll bekannt ist, eine gültige Hauptuntersuchung (HU) dafür nachgewiesen wird und das Fahrzeug im Fahrzeugschein eingetragen wird. Ist keine gültige HU vorhanden, sollen nur Fahrten zur Zulassungsbehörde bzw. zur Erlangung der HU erlaubt sein."
Du wirst also mit dem Spiti auf eigener Achse per Kurzzeitkennzeichen zur Prüfstelle können. Mit neuer HU gehts wie bisher bis zum Ablaufdatum weiter, mit Mängeln darfst du in die Werkstatt, lediglich bei verkehrsunsischerem Zustand kannst du den Hänger holen. Letzteres ist auch derzeit nicht anders.
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Editiert am Fri 21. Nov. 2014, 13:15:44 von McOldie
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