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Tue 20. May. 2014, 12:57:58 |
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Hallo
Ich hatte auch ein Zeitlang überlegt auf Scheibenbremsen umzurüsten.
Habe mich dann dagegen entschieden weil ich Probleme mit dem Tüv befürchtet habe.
Ist es nicht so, dass nach neuer Regelung die Umrüstung nur H - Konform ist, wenn in dem Fahrzeuge auch serienmäßig mit Scheibenbremsen verkauft wurden. Oder man müsste nachweisen, dass die Fahrzeuge schon bei Auslieferung und zeitnah mit Scheibenbremsen ausgerüstet wurden. ??!!??
Hat hier in letzter Zeit einer Erfahrungen gemacht?
Ich komme aus Hessen, ev. ist der Tüv in anderen Bundesläbdern anders eingestellt?
Grüße
Dirk
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