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Mon 18. Nov. 2013, 13:22:58 |
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Hallo zusammen,
die Anbieterfirma hat auf meine Anfrage geantwortet:
"danke für Ihre Anfrage. Gerne beantworten wir Ihnen diese:
Die AHK wird mit einem TÜV-Gutachten geliefert und muss in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Die zulässige Anhängelast ergibt sich aus den Angaben in den Fahrzeugpapieren. Diese darf nicht überschritten werden.
Ein Foto der AHK haben wir so nicht - sie ist ähnlich der Abbildung im Angebot.
Die Lieferzeit für die AHK beträgt ca. 3 Wochen."
Weil sich die zulässige Anhängelast ja aus den Fahrzeugpapieren ergeben soll, habe ich mal in meiner Zulassung und auch im Brief nachgesehen. Im Brief steht gar nichts! Und in der Zulassung ist sowohl bei der gebremsten wie auch bei der ungebremsten Anhängelast jeweils ein Strich vorhanden. Das würde wohl heißen, dass sich erst nach einer Vorführung beim TÜV und unter Einbeziehung des mitgelieferten "TÜV-Gutachtens" eine amtliche Einordnung für die Nutzung des Teils ergeben würde. Zu erwarten wäre dann ggfs. eine Erfahrung, wie sie Kay mit seiner AHK hatte.
Soviel zu dem Produkt. Ist für mich abgehakt.
Grüße Heinz
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