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B 20 Gutachten für 45er Weber

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da habt ihr 1969 mit 1971 verwechselt,
ab 1969 gilt die AU-Pflicht....
ab 10.Oktober 1971 greifen die verschärften Abgasbestimmungen, siehe unten...

Grüsse Magnus




ab 01.07.69 Beginn der Abgasuntersuchungspflicht (AU-Plakette) für Fahrzeuge,
die ab diesem Datum zum ersten Mal zugelassen worden sind.

ab 01.10.71 Einführung von Abgasgrenzwerten,
die in einem Abgasgutachten nachgewiesen werden müssen.
Das Gutachten beinhaltet einen Fahrzyklus nach ECE-Richtlinie,
der auf einem Rollenprüfstand mit Abgasmeßeinrichtung gefahren wird.
Für das geprüfte Fahrzeug wird ein Mustergutachten oder
eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erteilt.
Eine sog. Teile-ABE kann für ein Bauteil in einem bestimmten Fahrzeug erstellt werden.
Jede nachträgliche Änderung, die Auswirkungen auf die Abgasemissionen haben kann,
wie z.B. ein anderer Motor, Vergaser, Auspuff oder
andere Getriebeübersetzungen lassen die Betriebserlaubnis erlöschen,
sofern die Teile kein Mustergutachten oder eine ABE aufweisen.


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