Thu 15. Dec. 2011, 9:55:05 |
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Ja da stimme ich Dir auch zu, das ist eine bodenlose Frechheit von dem Bastuck. Da braucht man einmal was, und dann ist es im Katalog nicht drin. Ich empfehle in dem Fall einen geharnischten Beschwerdebrief an deren Reklamationsbüro.
Und wenn das nicht umgehend zu einem entsprechenden Ergebnis führt, könntest Du ja immer noch ein sogenannter "Binnen-Brief" in Betracht ziehen. ....wenn Sie nicht binnen 3 Wochen, spätestens bis zum.... die Artikel xyz in Ihrem Angebot aufnehmen, dann .....
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Editiert am Thu 15. Dec. 2011, 9:59:28 von Robby Ross1
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