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Fri 18. Nov. 2011, 10:08:59 |
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Eine PN von Fred hat mich bewogen auch nochmal in meine Papiere zu schauen.
Die Felgen sind bei mir nicht gesondert eingetragen, sondern nur die Reifen-Größe (bei mir 195/60R15 88H)
Wann müssen Felgen eingetragen werden?
Ich hab mir bisher immer so zusammengereimt, dass Felgen vom selben Hersteller mit Freigabe (also von Volvo) und Felgen mit eigener ABE nicht eingetragen werden müssen.
Nur für Fremdfelgen ohne ABE braucht meine eine Einzelabnahme und Eintragung.
Stimmt das?
Zumindest laut WIKI(Felgen-Datenbank) gibt es eine Freigabe für die Virgos auf 1800E.
Gibt es dazu auch irgendwo ein Dokument, was man ggf einem kritischem Tüver vorlegen kann?
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Volvo P1800E Jan/1971 (US Re-Import)
http://www.volvo-coupe.de
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