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Sun 10. Dec. 2023, 9:56:55 |
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Ich habe das so mitgeteilt bekommen:
Zeitgenössische Umbauten sind ja erlaubt, das heisst alles was es für das Fahrzeug an Sonderteilen gegeben ist erlaubt, sofern es innerhalb eines gewissen Zeitraums auf den Markt gekommen ist und eintragunsgfähig war. Zeitlich liegt die Grenze bei 10 jahren, wobei ich mir jetzt nicht sicher bin ob dieser Zeitraum startet ab dem Ende der Produktion des Modells oder ab dem Produktions/ Erstzulassungsdatums des Autos.
Wennn es also Spurplatten gibt die innerhalb dieser Frist erstmalig zugelassen worden sind, dann kann man das auch als zeitgenössisch eintragen lassen.
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