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Passend zu einem aktuellen Thema unter Oldie-Technik!

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Forum Vet
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Hallo!

Nachdem der letzte Fachladen in Mainz in dem man Lager und Werkzeuge kaufen konnte von einem Großen übernommen wurde und vermutlich wegen zu wenig Umsatz und Corona jetzt geschlossen wurde, hat man 20km weg ein Büro eingerichtet wo man sein Zeug bestellen kann, das dann vom Hauptlager in München versendet wird. Dann, so dachte ich mir, kannst du deinen Kram auch im Internet bestellen! Weiterhin war ich in dem guten Glauben, da Kugel-, Nadellager usw. seit den 1930er Jahren genormt sind, dass diese die entsprechende Qualität haben, egal von welchem Hersteller. Ich habe dann etwas günstigere Lager im Internet bestellt, günstiger nicht billig, und mich gewundert dass das erste Lager sich nur sehr schwer einpressen lassen wollte, habe nachgemessen und festgestellt dass die Lager 0,02mm über Normalmaß waren. Bei einem Nadellagerchen von 11mm Durchmesser ist das gewaltig! Ich habe dann den Inhaber des Internetladens angerufen, ihm alles erklärt, dass ich ihm die Lager zurück schicke und mein Geld wieder haben möchte. Ganz viel bedauern und viele Ausreden, aber er könne mir nur eine Gutschrift anbieten, also hätte dann für mein Geld andere miese Lager von ihm kaufen müssen. Auf Lagern steht immer der Hersteller, hatte mir aber keine Gedanken gemacht warum auf diesen nur die Bezeichnung und die Maße stehen? Jetzt werden schon Lager irgendwo in der Weltgeschichte gefälscht und nachgepfuscht!
Ich habe dann bei einer anderen Firma im Internet wieder die guten INA-Lager bestellt, die werden aber auch nicht mehr bei INA-Germany im Saarland hergestellt, sondern kommen seit einiger Zeit von INA-Slovakia.

Und die Moral von der Geschichte? Egal wie alt man ist, man lernt immer noch dazu, also kauft nur Lager von bekannten Herstellern, INA, FAG, SKF, Timken usw.! Erfahrung ist die Summe aller Fehler und ich werfe jetzt 40 neue billige Lager weg!

Beste Grüße
Bernhard

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Hallo Bernhard,

mit einer Gutschrift solltest Du Dich nicht zufrieden geben! Ich würde dem Händler auf den Sachmangel hinweisen (am besten untermauert mit irgentwelchen Tabellenbuchauszügen, DINen oder anderen Normen, denen die Lager hoffentlich entsprechen sollen) und ihn auffordern, die Lager gegen welche ohne Sachmangel umzutauschen oder den Geldbetrag zurückzuzahlen. Weise ihn (evt. erst in einer zweiten Eskalationsstufe) darauf hin, dass Du rechtschutzversichert bist und dass eine Kostendeckungszusage vorliegt. Mach das nicht am Telefon sondern gerichtsfest nachweisbar entweder per Einschreiben mit Rückschein (teuer und er kann behaupten, dass Dein Brief im Einschreiben nicht drin war), als Email (schlecht weil nur nachweisbar, wenn er auf die Mail mit dem Antwortbutten reagiert) oder per Fax was ich für den Königsweg halte, solange Dein Sendebericht makellos ist. Wenn das nicht reicht mache ich mir weitere Gedanken. Letztlich hat der Händler euren Vertrag nicht erfült und kann es auch nicht. Da kann er nicht mit seinen AGBs kommen, sondern Du kommst mit dem BGB!

Viele Grüße,
Moritz

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Ich stimme Moritz voll und ganz zu. Das ließe ich mir auch nicht gefallen. Aber gibt es nicht ein generelles Rückgaberecht beim Internetkauf?

Gunvor - auch immer seine Interessen verfolgend
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Buckel & Beduin - volvemus!

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... ja, man hat das Recht auf Nachbesserung oder Rückerstattung der Kosten. Und wenn es nicht zu lange her ist, kann man auch noch vom Kauf zurücktreten (ich habe die Frist nicht im Kopf).

Die Firma dürfte zudem in Deutschland sitzen, d.h. es gilt hiesiges Recht. Und nicht zuletzt darf man in Foren seine Erfahrungen mitteilen - wenn sich das im Internet herumspricht, dürften die Umsätze zurückgehen. Und solange weder einwandfreie Ware geliefert noch der Kaufpreis rückerstattet wurde, ist das kein geschäftsschädigendes Verhalten, sondern ein Tatsachenbericht.

Ich würde aber - falls der Verkäufer hartnäckig bleibt – eher mit dem Rechtsanwalt drohen und nicht mit einem Shitstorm.

Im Übrigen kommt es nicht darauf an, wie groß die Toleranzen ausfallen – die Ware ist nicht zu brauchen, das zählt.

Gruß
Kay

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Moin Bernhard,
es ist inzwische so weit, dass auch und gerade die Lager der grossen und bekannten Hersteller, und davon natürlich nur die extrateuren Speziallager gefälscht werden. Hier geht es dann um richtig Geld, es gab einen Artikel in der Fachpresse da war die Rede von gefälschten Lagern für Windkraftanlagen. Nicht nur teuer, sondern im Schadensfall gefährlich und schwierig zu reparieren.
Die Lagerhersteller versuchen inzwischen unsichtbare und sichtbare Markierungen zu verwenden, was genau ist natürlich nicht bekannt....

Zu Deinem aktuellen Fall stimme ich Kay und Moritz zu, die Teile sind nicht verwendbar und daher kann man wohl sein Geld zurückverlangen, besonders da ja nicht damit zu rechnnen sein wird dass der Verkäufer mangelfreie Ware liefern kann. Viel Erfolg!

es grüsst der
Knut


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