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Fri 25. Jun. 2021, 20:03:27 |
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Hej und Guten Abend!
Ein Bekannter von mir besitzt einen 544 und hat aktuell Probleme ein H-Kennzeichen zu erhalten.Begründung des Prüfers sei, dass am Buckel GfK-Kotflügel verbaut sind.
Nun meine Frage, hatte jemand von euch ähnliche Probleme zur Vergabe des H-Kennzeichen gehabt, obwohl GfK-Kotflügel dran waren?
Hat vllt. jemand einen Nachweis, wann GfK-Kotflügel für den Buckel zur Nachrüstung angeboten wurden (Prospekt oä.)? Habt ihr andere Informationen damit er den Buckel durchbekommt?
Gruß perikori
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Sat 26. Jun. 2021, 7:54:14 |
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GFK-Kotflügel ohne Materialgutachten wird grundsätzlich schwierig.
Entweder nen anderen Prüfer suchen, der's nicht sieht (sehen will) oder auf Blech umrüsten.
Wenn er jetzt das H bekommt, ohne explizite Eintragung der GFK-Kotflügel in die Papiere, besteht die Gefahr, dass er alle zwei Jahre eine Grundsatzdiskussion über die Zulässigkeit von Kunststoffteilen führen muß.
Grüße von der Saar - Achim
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Sat 26. Jun. 2021, 14:03:28 |
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Hallo Achim!
Danke für deine Nachricht.
Wir stehen im Kontakt zum schwedischen PV- Club, dort wurde uns gesagt,
dass in den 60‘er Jahren schon GfK-Kotflügel verbaut wurden.
Nun fehlt uns aktuell nur noch der Nachweis dafür.
Vielleicht besitzt ja jemand einen solchen.
Gruß perikori
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Mon 28. Jun. 2021, 15:53:17 |
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Update;
Die Kotflügel werden jetzt vom Prüfer eingetragen, nachdem er einen Zeitungsartikel aus 1972 mit einer Werbeanzeige für die GfK-Flügel vorlegte.
Freundlicherweise konnte der schwedische PV Club bei der Recherche helfen.
Es grüßt von der Ostsee
Perikori
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