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Fri 24. Jul. 2015, 11:31:54 |
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Hallo
Habe einen PV444 ohne Papiere .Bei einem Volvo Händler gekauft der in direkt aus Schweden hat.
Der Wagen hat leider keine Papiere.es gab hier mal eine Fax Nummer und Ansprechpartner um
In Schweden neue oder eine Unbedenklichkeitserklärung zu bekommen.
Grüße
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Forum Vet
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Fri 24. Jul. 2015, 12:30:05 |
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Uiii, das wäre für mich auch interessant. Hab mich damit aber noch nicht auseinandergesetzt. Wenn da was rauskame konnten wir eine gemeinschaftsanfrage stellen:-)
Bei mir ist es ein 52er 444.
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Fri 24. Jul. 2015, 14:31:55 |
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sucht mal hier im Forum nach ULLA und Fahrzeugdaten, dann dürftet Ihr auch die Ansprechadresse finden ;-)
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Fri 24. Jul. 2015, 15:15:17 |
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Dann hoffe mal das der Volvo 444 nicht gestohlen ist. Wenn der Händler den in Schweden gekauft hat warum hat er dann keinen KFZ Brief für das Auto? Es muss der schwedische Brief vorhanden sein denn der gilt als Eigentumsnachweis, genau wie in der BRD. Es gibt in Schweden seit einigen Jahren auch einen Brief und einen Schein wie in Deutschland für Fahrten ins Ausland.
MfG
Joachim
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Editiert am Fri 24. Jul. 2015, 17:13:08 von Dansjoe
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Fri 24. Jul. 2015, 16:06:12 |
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Leute, das Volvo-Archiv ist sicherlich der falsche Ansprechpartner in Zulassungs- und Eigentumsfragen. Deren Wissen endet grob mit Auslieferung.
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Mon 27. Jul. 2015, 6:16:13 |
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Das glaube ich auch. Eher interessant ist, ob es bei einem zuletzt in Schweden zugelassenen Fahrzeug, bei dem die dokumente (vermutlich vor vielen Jahren) verloren gegangen sind, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Ersatz gibt.
Tobifix hat immerhin einen Händler und offensichtlich Kaufvertrag.
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Mon 27. Jul. 2015, 9:01:54 |
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Servus,
Vielleicht hilft's weiter:
wenn das (letzte) schwedische Kennzeichen bekannt sein sollte, dass kann man hier nachschauen, bis wann das Auto zugelassen war, zumindest dann, wenn das Kennzeichen noch nicht wieder neu vergeben wurde ...
Das "Zentralamt für Verkehrswesen" kann vielleicht auch weiter helfen oder aber die schwedische Transportbehörde
Grüße
Peter
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Editiert am Mon 27. Jul. 2015, 9:11:47 von Pe Dru
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Mon 27. Jul. 2015, 12:19:24 |
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meine Erfahrung
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Hallo,
gehe bitte zum nächsten Volvo-Händler und bestelle dort eine 'Datenblatt' von Deinem Volvo. Du brauchts hierzu nur die Fahrgestellnummer. Das Ganze dauert dann ca. 4 Wochen und kostet auch etwas Geld.
Der Händler besorgt Dir dann, über die Homologationsabteilung von Volvo, dieses Datenblatt. Mit dem Datenblatt gehts Du dann zur §21 und §23-Untersuchung zum TÜV/Dekra (je nach Bundesland verschieden). Mit den TÜV-Gutachten geht es dann zur Zulassungstelle, die u.a. auch die neuen Papiere ausstellen.
Bitte vorher noch bei der Zulassungstelle anfragen, ob Du eine eidesstattliche Erklärung wegen des Verlustes des alten Briefes abgeben musst....
Habe mich ide letzten drei Monate ausführlich damit beschäftigt
Viel Erfolg
Grüsse Det
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Mon 27. Jul. 2015, 12:43:16 |
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Hallo Det,
wäre ja schön, wenn du recht hast – meine Erfahrung ist aber, dass ein importiertes Fahrzeug nur mit Papieren und Kaufvertrag, in dem zwingend die Fahrgestellnummer vermerkt sein muss, hier bei uns deutsche Papiere bekommen kann. Der Brief ist der Besitznachweis; einen Vertrag über ein geklautes Auto kann ja jeder machen. Gaubven tun es die Behörden nur mit Originalpapieren.
Hab schon Leute ihre Autos verschrotten sehen, deren Papiere sie verloren hatten, da half selbst das Kraftfahrbundesamt nicht. Und das waren nicht mal importierte Kisten.
Die eidesstattliche Erklärung wegen der Papiere ist rechtlich auch so 'ne Sache, weil man ja nicht weiß, wer die verloren hat – man kann nur sagen, dass die weg sind. Aber das wäre nun schon Korinthenkackerei ...
Solltest du recht haben, um so besser!
Gruß
Kay
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Tue 28. Jul. 2015, 8:49:36 |
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hannibalhuettl
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Hallo zusammen!
Ich habe das Prozedere für einen KS von 1956 gerade hinter mir, ging überraschend unkompliziert.
1. zur Zulassungsstelle und eine eidesstattliche Versicherung abgeben, Kosten 33,5 €, die Zulassungsstelle fragt dann beim KBA an.
2. zum Örtlichen Volvo Händler, der hat mir bei Volvo ein Datenblatt besorgt, Kosten 60 €, Volvo selbst war sehr hilfsbereit, sie haben mich 2x angerufen.
3. Das Fahrzeug nach Fertigstellung auf Transporthänger geladen und nach Bad Berleburg zum Ingenieur
( Herr Stötzel, sehr zu empfehlen ). TÜV- Abnahme und Gutachten ohne Probleme. Auflagen: Warnblinker nachrüsten, Lenkradkralle als Diebstahlsicherung muß immer mitgeführt werden, FahrgestellNr. wurde auf dem Rahmenträger eingetragen. Kosten ca. 350 €
4. zur Zulassungsstelle, Eintragung auf meine 07-er Nummer, hätte ihn auch auf H- Kennzeichen anmelden können, Ausnahmegenehmigung für die Lenkradkralle 79 € extra.
Volvo hat die Fahrzeuge nach Produktion nummeriert. Die Identität hängt nur von dem kleinen Schildchen an der Spritzwand ab, für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge muß ein 2 tes Schild mit Ges.-Gew, Achslast etc. angebracht werden. An der Spritzwand fahrerseitig befindet sich noch ein 2tes Schildchen, das ist die KarosserieNr., die von der Fgst.Nr. leicht abweichen kann.
Bei Fragen kann man mich anrufen.
Gruß! Holger 0176 84336263
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Tue 28. Jul. 2015, 14:27:04 |
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Danke für die Zusammenstellung, bin gespannt.
Beste Grüße
Robert
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Wed 29. Jul. 2015, 5:43:30 |
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… am meisten nervt der permanente Hinweis beim TÜV, dass die Fgst.-Nr. in der Karosserie eingeschlagen sein muss, was beim PV nun mal nicht der Fall war – zumindest beim 444. Auf Anraten eines Freundes haben wir das so gelöst, dass wir die Fgst.-Nr. auf einen dicken Blechstreifen einschlagen und dann am Rahmenträger mit zwei Punkten verschweißen. Freut sich der TÜV-Mann jedesmal sehr!
Gruß Johannes
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Forum Vet
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Wed 29. Jul. 2015, 7:03:55 |
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Oh Mann, Holger,
was für ein Blödsinn: "Ausnahmegenehmigung für die Lenkradkralle 79 € extra"
Bald muss man auch noch eine Gebühr bezahlen, um auf dem Amt die Türklinke anfassen zu dürfen ... Als ich meinen Amazon zugelassen habe, war das mit der Kralle noch umsonst. Wahrscheinlich sitzen die Behördenleute den ganzen Tag rum und überlegen, wo sie eine Extra-Gebühr kassieren können. Und genau dashalb muss man auf den Zulassungsstellen etc. immer so lange warten.
Klasse, dass du mal den Weg durch das Zulassungs-Dickicht hier für alle skizziert hast, das wird sehr helfen.
Viele Grüße
Kay
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Wed 29. Jul. 2015, 8:33:43 |
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Die Lenkradkralle muss nur sein wen die Panzerzündspule ausgebaut ist. Die gilt normalerweise als Diebstahlsschutz.
Grüße
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Wed 29. Jul. 2015, 10:17:25 |
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... bei meinem Amazon hat der Gutachter bei der deutschen Erstabnahme darauf bestanden (und es in die Papiere eingetragen), dass eine Kralle im Wagen ist, trotz Panzerzündspule. Hab mir die Kralle allerdings nie gekauft, und bei der zweijährlichen Nachkontrolle hat auch noch nie jemand danach gefragt.
Gruß
Kay
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