Thu 13. Nov. 2014, 16:05:28 |
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Konzernsprecher TÜV antwortet
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Ich hatte den Konzernsprecher des TÜV (gesamt) gebeten, zu dem Fall Stellung zu beziehen. Und er hat es innerhalb kürzester Zeit getan, was Respekt verdient. Hiermit muss ich meine Meinung revidieren, die offensichtlich auf falschen, veralteten Informationen bzw. Bestimmungen beruht.
Hier die Antwort auf meinen Vorwurf, H-Kennzeichen nicht korrekt zu vergeben:
"Sehr geehrter Herr (Gunvor),
vielen Dank für Ihre ausführliche mail, die wir gerne beantworten.
Die wichtigste Information: das Fahrzeug wurde nicht durch den TÜV Rheinland begutachtet.
Davon abgesehen haben Sie aber ja weitere Fragen aufgeworfen, die den Beurteilungskatalog bzw eine 10-Jahresfrist betreffen.
Die von Ihnen angeführten Basisinformationen sind aus dem alten, nicht mehr gültigem Beurteilungskatalog entnommen. Gemäß dem neuen Beurteilungskatalog ist zeitgenössisches Zubehör auch dann möglich, wenn es zum jetzigen Zeitpunkt eingebaut wird, ohne den Zuteilungskriterien des H-Kennzeichens zu widersprechen. Außerdem muss die Änderung nicht zwingend in den ersten zehn Jahren nach Erstzulassung erfolgen, sondern würde die Änderung auch den Vorschriften entsprechen wenn sie zum jetzigen Zeitpunkt 30 Jahre oder älter wäre.'
Ich denke, dies sind für Ihre weiteren Recherchen wichtige Informationen, die Sie bei einer Veröffentlichung bedenken sollten.
Grundsätzlich halte ich eine seriöse Stellungnahme auf Grundlage eines Zeitungsartikels mit Fotos ohne weitere Hintergrundinformationen nicht für möglich. Wer sich hinter dem Ausdruck „der TÜV-Prüfer“ verbirgt kann ich Ihnen nicht sagen, da mittlerweile amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen die Begutachtung eines Fahrzeuges gem. § 23 StVZO vornehmen können.
Ich hoffe, Ihre Fragen damit geklärt zu haben." Zitat Ende
Nun, dann erscheint es so, dass der von Björn angeführte Volvo Amazon den Bestimmungen gemäß korrekt ein H-Kennzeichen erhalten hat.
Gunvor - darauf hin seinen "Protest" zurücknehmend
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