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Fri 24. Oct. 2014, 8:04:32 |
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Die geplante "Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" bewirkt, dass auch bei Kurzzeitkennzeichen AU und TÜV fällig ist.
Was das bedeutet ist bestimmt jedem klar.
Man kann eine Petition zu diesem Thema online unterschreiben.
https://www.openpetition.de/petition/online/kurzzeitkennzeichen-weiterhin-ohne-tuev-und-au
Grüße Daniel
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Volvo V40; Volvo 240 Klassik Bj 1993; Volvo 123GT Bj 1968; VW T2B Westfalia "Helsinki" Bj 1975
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Fri 24. Oct. 2014, 11:51:17 |
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Moin,
so richtig spannend wird´s, wenn man die Begründung auf die 07er ausweiten würde:
"Diese Abstriche an die Anforderungen der Fahrzeuge,die mit Kurzzeitkennzeichen geführt warden dürfen,werden aus Gründen der Verkehrssicherheit sowie der Verhinderung des Missbrauchs diese rKennzeichen nicht mehr gemacht. Es ist nicht vermittelbar, warum weiterhin jedermann das Recht eingeräumt warden sollte, Fahrzeuge, deren Termin zur Durchführung der HU oder SP vor dem Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens liegt, zu anderen Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr zu führen als solchen zu einer Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück."
Das Argument der Kennzeichenschieberei kann ich teilweise nachvollziehen, das dämmt das Erfassen der Fahrzeugdaten ein, eine geforderte HU sicherlich nicht. Transportunternehmer und Versicherer wird´s freuen.
Gruß Martin
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Sat 25. Oct. 2014, 0:32:51 |
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Dann nehmen wir halt wieder die rote Werkstattnummer so wie früher, is sowieso billiger als das 5-Tage-Blech
Gruß ... Ingo
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2005er V70R + '92er 960SE + '78er 262C ... denn das Leben ist zu kurz um langweilige Autos zu fahren http://www.networksvolvoniacs.org/extensions/awc/forums/images/emotions/default/biggrin.gi...
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Sat 25. Oct. 2014, 10:26:39 |
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moin Ingo, nur wenn man eine Werkstattnummer hat oder an eine rankommt, für alle anderen: Sch....
beste Grüße Kay
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Sat 25. Oct. 2014, 12:08:49 |
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Tach Kurzzeitkennzeichenbenutzer,
ich habe auch unterzeichnet.
Nach der Erschwerung, dass man Kurzzeitkennzeichen nur noch an seinem Heimatort bekommt und nur unter Vorlage von Dokumenten (Kaufvertrag reicht, aber manche Verwaltungsmitarbeiter bestehen auf KFZ-Brief/Zulassungsbescheinigung) wird es immer schlimmer.
Ich empfinde es als Frechheit, wie der Staat uns von vorne herein als mögliche Verbrecher behandelt und immer weiter einschränkt! Wir sind der Staat! Und der Staat soll für uns dasein. Nicht umgekehrt!
Zurück zum Ursprung: Offenbar will man Privatleute im KFZ-Bereich vollkommen rauskegeln.
Ich erinnere mich gerne daran, wie Vattern, ein Kumpel und ich meinen ersten Volvo 164E im Jahre 2001 aus München geholt hatten. Kurzzeitkennzeichen blanko geholt, der Anhänger war reserviert für 1 Tonne Ersatzteile. Die alte 164E-Dame dann mit vor Ort ausgefüllten Papieren und angeschraubten Kurzzeitkennzeichen bis an den Niederrhein auf eigener Achse gefahren! Das war ein Erlebnis, das erste Auto mit 17,5 Jahren (wenn auch nur auf dem Beifahrersitz)! Auf eigener Achse, das erste eigene Auto direkt erleben, kennen lernen, der B30 schnurrt sein Lied kurz vor deinen Füßen, du hast schon das erste Erlebnis mit dem Wagen erlebt...schade, wenn der automobile Nachwuchs sowas dann nicht mehr erleben darf!
Von den Unannehmlichkeiten der geplanten Änderung mal ganz abgesehen...
Viele Grüße
Niklas
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'72 P164 B30B - '80 P245 D24 - '96 855 R - '07 S80 V8
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Mon 27. Oct. 2014, 12:15:04 |
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Hi Niklas,
da kann ich mich auch noch gut erinnern, wie Ihr den alten 164E meines Vaters geholt habt! Gibt es das Auto eigentlich noch?
Freundliche Grüsse aus München,
Sebastian
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Forum Vet
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Thu 6. Nov. 2014, 16:40:57 |
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Hallo Sebastian,
das ist ja eine Überraschung, wusste gar nicht, dass du das warst/bist!!
Dieser Tage war es genau 14 Jahre her, dass wir den Wagen holten!
Ich bin mit dem Wagen viel im Alltag gefahren, mit Gasanlage dann, er war in Südfrankreich und in Mittelschweden, auf Festivals und hat bei Umzügen geholfen...
Jedoch wurde der Rost immer mehr und zusammen mit meinen Jugendsünden führte das zum Verkauf in 2007 glaube ich. Seitdem wurde der Wagen rumgereicht, hat mich quasi verfolgt: Später hatte jemand aus Aachen den Wagen, als ich dort wohnte. Dann jemand aus Xanten, als ich da wohnte...Mittlerweile steht er als Teileträger irgendwo bei irgendwem im Vorgarten unter einer Plane und wird bei der Wiederauferstehung eines besseren 164 helfen...Ein erfülltes Leben kann man da nur sagen!
Viele Grüße nach München
Niklas
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Thu 6. Nov. 2014, 20:20:23 |
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Ich habe auch schon vor längerer Zeit unterzeichnet, geistert durch diverse Foren und wird nicht wirklich ernst genommen.
Im Gegenteil, die Leute verteidigen teilweise sogar diese neue tolle Änderung.
Ich bin entsetzt, was da teilweise geäußert wurde.
Dirk
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http://www.drag1.de
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Fri 21. Nov. 2014, 8:15:02 |
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Shocking !
Gibt es nicht vielleicht ein Menschenrecht darauf, alle paar Wochen mit einem neuen Schrott- oder Schlachtwagen die Autobahn zu benutzen ?
Ich finde es eher entsetzlich, wie hier offenbar ein abenteuerlicher Klüngel von quasigewerblichen Ausschlachtern und "Privat"Händlern versucht unter dem Deckmantel des Oldtimerhobbys Politik zur Sicherung ihrer halblegalen Pfründe zu machen !
(Nicht wahr, "Flexer" ?)
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Editiert am Fri 21. Nov. 2014, 10:59:41 von Errollt
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Fri 21. Nov. 2014, 9:05:19 |
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Was bist den du für einer ???
Klar es gibt kein Menschenrecht darauf mit einem Schlachtwagen die Autobahn zu nützen.
ABER es gibt Rechte bezüglich Verleugnung bzw. falsche Behauptungen.
Du behauptest das es „hier ein abenteuerlicher Klüngel von quasigewerblichen Ausschlachtern und "Privat"Händlern“ gibt, die das Kennzeichen missbrauchen und die Politik beeinflussen.
Das ist schon eine schwere Behauptung, wie kommst du darauf?
Ich selber hab bis jetzt noch nie ein Kurzkennzeichen gehabt.
Denke aber das ich nächsten Frühjahr eins brauch, weil meine Restauration des Spitfire schon über 3 Jahre dauert und deshalb der Wagen kein TÜV mehr hat.
Er hätte aber jetzt den TÜV bestimmt mehr verdient, als ich ihn damals mit neuen TÜV gekauft hab.
Will ich nun dieses Fahrzeug zulassen hab ich ein Problem, den vor dem TÜV Termin will ich paar KM Fahren damit sich die Federn vorne setzten, danach Spur einstellen, Motorleistungsmessung usw.
Danach zum TÜV. Diese Fahrten kann ich nur mit einem Kurzkennzeichen machen.
Dasselbe gilt wenn ich ein Fahrzeug kauf das keinen TÜV hat aber Technisch in einem guten Zustand ist.
Überführung geht dann nur mit Hänger oder dem aktuellen Kurzkennzeichen. Und ich denke das es hier überwiegend vernünftige Menschen gibt die nicht mit einer Schrottkiste (keine funktionierende Bremsen oder andere schwerwiegende Mängel hat) auf öffentlichen Straßen rum heizt.
Ab wen ist den bei dir ein Hobbyschrauber ein Händler? Wenn man ab und zu mal Teile die man übrig hat verkauft?
Grüße Daniel
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Fri 21. Nov. 2014, 11:11:11 |
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"Will ich nun dieses Fahrzeug zulassen hab ich ein Problem, den vor dem TÜV Termin will ich paar KM Fahren damit sich die Federn vorne setzten, danach Spur einstellen, Motorleistungsmessung usw. Danach zum TÜV. Diese Fahrten kann ich nur mit einem Kurzkennzeichen machen."
===>Ich kann das Problem nicht ganz nachvollziehen. Wieso nicht erst zur HU und dann in Ruhe den Rest machen? Wenn das Fahrzeug gut gemacht ist und an irgendeiner Stelle das letzte Quentchen fehlt, wird dir kaum jemand Steine in den Weg legen. So zumindest meine bisherige Erfahrung. Kurzzeitkennzeichen brauchst du nur dann, wenn sich die Restarbeiten zeitlich ziehen. Ansonsten direkt zulassen und gut ist´s.
"Dasselbe gilt wenn ich ein Fahrzeug kauf das keinen TÜV hat aber Technisch in einem guten Zustand ist. Überführung geht dann nur mit Hänger oder dem aktuellen Kurzkennzeichen."
===> Ohne HU und technisch gut wird sich zukünftig mehr oder weniger auschließen. Ohne HU weniger Knete (vom gesparten Geld kannst du den Hänger mieten) oder der Verkäufer macht vorher eine HU.
"Und ich denke das es hier überwiegend vernünftige Menschen gibt die nicht mit einer Schrottkiste (keine funktionierende Bremsen oder andere schwerwiegende Mängel hat) auf öffentlichen Straßen rum heizt."
===> Mit überwiegendem Glauben läßt sich aber nur ganz schlecht argumentieren.
Mal was Positives der neuen Regelung - durch die notwendige Identifizierung des Fahrzeuges wird Mißbrauch verhindert. Bisher hat sich der Typ mit der Zündspule in der linken Hosentasche ein Kurzzeitkennzeichen via ebay geholt, schnell die FIN auf die rote Postkarte geschrieben (kann praktischerweise gleich beim Überbrücken der Panzerzündspule erledigt werden, ist ja alles in der gleichen Ecke) und hatte so 1a Papiere, om die Karre flugs über die nächste Grenze zu verschieben. Und in der entsprechenden Bundestags-Drucksache ist sogar die Rede von internetbasierten Zulassungsverfahren. Da könnte sich sogar was vereinfachen.
Gruß Martin
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Editiert am Fri 21. Nov. 2014, 11:12:55 von McOldie
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Fri 21. Nov. 2014, 12:00:06 |
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Was ich für einer bin ?
Wenns weiterhilft:
Ich gehöre wohl einfach nur zu der sonst schweigenden Mehrheit der Hobby-Oldtimerfreunde, welche das Kurzzeitkennzeichen sehr ausnahmsweise benötigen und somit einfach kein Interesse an einem Protest gegen die Verteuerung, sondern eher eines an einem halbwegs sicheren Straßenverkehr haben !
Wundert ihr euch noch immer über mangelnde Beteiligung ?
Macht Euer Ding meinetwegen weiter, aber versucht nicht mir einen Bären aufzubinden, dazu bin ich schon zu erwachsen.
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Fri 21. Nov. 2014, 12:10:27 |
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Hallo Martin,
das muss ich dich endtäuschen, weil wie kommst du zu der Prüfstelle?
Das geht nur wenn das Auto schon mal auf dich zugelassen war. Denn du darfst nur so mit den alten Schilder und der neuen Doppelkarte direkt zur Prüfstelle und dann zur Zulassungsstelle.
Weil bei jeder Fahrt muss ein Schild am Auto hängen...und wenn es eben nur das alte Kennzeichen ist mit dem dann auch festgestellt werden kann das du der letzte Halter war.
Die alten Schilder von meinem Spitfire sind aus einem anderem Landkreis, somit nicht möglich.
klar das Thema Hänger würde jetzt beim Spitfire gehen, da er nur 800kg hat.
Hab ich ein schwereres Fahrzeug muß ich auch ein entsprechendes Zugfahrzeug haben.
Klar wäre es besten das sich nur noch die Leute das Oldtimerhobby leisten können die sich eh die Nobelkisten fertig vom Händler holen (neue HU) und eh nie einen Hänger, Kurzkennzeichen oder ähnliches brauchen.
Dann viel Glück mit dem Nachwuchs in unserem Hobby.
Am besten dann noch die 07er Kennzeichen verbieten, denn da gibt es ja auch ein paar schwarze Schafe die einfach mal mit ihrem Oldi zur Arbeitsstelle fahren oder ein Spazierfahrt machen.
Denn das darf man ja auch nicht....
Grüße Daniel
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Fri 21. Nov. 2014, 12:56:43 |
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Deine letzten drei Absätze lasse ich mal unkommentiert.
Ansonsten stimmt es einfach nicht, dass du mit dem Spiti nicht per Kurzzeitkennzeichen ohne HU zur Prüfstelle darfst
"B.Lösung
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung wird entsprechend geändert.
Dabei soll die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen auch durch die Zulassungsbehörde am Standort des Fahrzeugs vorgenommen werden können. Auch sollen diese nur zugeteilt werden können, wenn das Fahrzeug, das damit gefahren werden soll bekannt ist, eine gültige Hauptuntersuchung (HU) dafür nachgewiesen wird und das Fahrzeug im Fahrzeugschein eingetragen wird. Ist keine gültige HU vorhanden, sollen nur Fahrten zur Zulassungsbehörde bzw. zur Erlangung der HU erlaubt sein."
Du wirst also mit dem Spiti auf eigener Achse per Kurzzeitkennzeichen zur Prüfstelle können. Mit neuer HU gehts wie bisher bis zum Ablaufdatum weiter, mit Mängeln darfst du in die Werkstatt, lediglich bei verkehrsunsischerem Zustand kannst du den Hänger holen. Letzteres ist auch derzeit nicht anders.
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Editiert am Fri 21. Nov. 2014, 13:15:44 von McOldie
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Fri 21. Nov. 2014, 13:08:48 |
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Hallo Martin,
meine Äußerung war jetzt bezüglich alternative zum Kurzkennzeichen.
also was möglich wäre ohne Kurzkennzeichen
Das was du da schreibst wäre der neue Stand.
Hört sich gut an, aber was ich nicht verstehe ist.
Wenn ich kein HU habe geh ich zur Zulassungsstelle und hohle mir das Kurzkennzeichen.
und muß dann gleich zur HU. Und dann wird dem Kennzeichen ein Stempel rein gedrückt mit dem ich dann andere Fahrten machen kann????
Grüße Daniel
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Fri 21. Nov. 2014, 13:19:13 |
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Der HU-Stempel war bis jetzt auch nicht auf dem Kurzzeitkennzeichen, lediglich das Siegel. Gefühlt würde ich jetzt sagen, der erfolgreiche Prüfbericht auf dem Beifahrersitz sollte bei einer Kontrolle ausreichen. Damit ist der Nachweis erbracht. Etwas anderes nimmt die Zulassungsstelle auch nicht als Grundlage.
Wie das genau in der Praxis gehandhabt wird, wird sich zeigen.
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Editiert am Fri 21. Nov. 2014, 13:42:45 von McOldie
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