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"Shit happens" ODER Wenn ein Polo in den Volvo kracht

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Hey,

ich war relativ langsam im Kreisverkehr unterwegs und die junge Frau ist einfach ohne Vorfahrt zu achten in den Kreisverkehr rein gefahren. Hat gar nicht in den verkehr geschaut sondern irgendwie nach rechts. Dann gab es den Seitenschaden.

Vorher hab ich sie angerufen und nachgefragt ob sie jetzt weiß wo das Auto versichert sei, da es ja nicht ihr eigenes war. Und da sagt die..."die Versicherung würde das nicht zahlen, da nur ein Fahrer bei dem Autovertrag eingetragen sein, sie würde das privat zahlen müssen.

Da meinte ich nur das der Schaden bestimmt zwischen 2-3000 € liegen wird.....

WIe die paar Kratzer, da war bestimmt schon ein Schaden vorher....

Tja hört sich wohl nicht so gut an...das alles gut laufen wird.
Und ich hatte gestern sogar ein wenig ein schlechtes gewissen weil ja die Polizei gerufen wurde und sie somit 3 Punkte bekommt und das in der Probezeit....

....bin jetzt total froh das es wenigstens Polizeilich aufgenommen wurde. Nur noch die Polizei rufen egal wie klein der Schaden!!!

Grüße und einen schönen Abend
wünscht Daniel
Volvo V40; Volvo 240 Klassik Bj 1993; Volvo 123GT Bj 1968; VW T2B Westfalia "Helsinki" Bj 1975

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Kreisverkehr, das unbekannte Wesen, kann ich da nur sagen. Ich brettere immer rein mit einem Finger an der Hupe (und habe dieselbe schon oft gebraucht), das scheint der einzige Weg zu sein um einem Deutschzen klar zu machen "Du hast gefälligst stehen zu bleiben bis ich vorbei bin" wenn 1.6t pure Masse mit knapp 120dB voraus auf ihn zu halten. Abedas nur nebenbei, evtl. als Tipp für die Zukunft und Andere...

Ich wäre mir mit den 2-3t € für den Schaden nicht so sicher. Eine gebrauchte Tür, etwas Verzinnungsarbeit oder Herausziehen der Dellen, dann lackieren. Da müsste man eigentlich unter 1,5t € davon kommen, selbst in D€utschland.
Wichtig: Die Versicherung zahlt zunächst, nimmt den Halter oder Verursacher dann (ggf.) in Regress (nicht Dein Problem!). Tendenziell bist Du bei der Versicherung in diesem Fall besser dran, denn die hat im Zweifelsfall immer Kohle. Sie arbeitet zwar mit Hinhaltetaktik und Du wirst einen Anwalt brauchen, aber das ist immer noch besser ein juristisch unbedarfter Privatmann mit leeren Taschen. Wenn Du also vom Richter (und sag' jetzt nicht so weit wird es nicht kommen...) etwas zugesprochen bekommst hast Du bei der Versicherung 10000x bessere Karten das Geld wirklich zu bekommen als bei einem Fahranfänger mit noch nicht mal eigenem Auto. Wahrscheinlich noch in der Lehre, ist also auch nix los mit Lohnpfändung. Da nutzt Dir Recht bekommen dann herzlich wenig...
Hast Du schon mit einem Anwalt gesprochen? Wenn nein, dann wäre es jetzt an der Zeit um die Taktik gemeinsam festzulegen. Übrigens, als ADAC-Mitglied kann man einmal im Jahr eine Rechtsberatung kostenlos in Anspruch nehmen - habe ich schon erfolgreich genutzt, nur nicht zögern, die Leute sind genau für diesen Job da!


Gruß ... Ingo

P.S. ich habe letztens erst auch wieder geflucht "Sch*** Kleinwagen, man sollte sie samt ihrer unfähigen Fahrer endgültig von den Straßen verbannen". Es ist bewiesene Tatsache und reproduzierbarer Umstand, dass (Leute in) Kleinwagen die Problemverursacher Nr.1 im Straßenverkehr sind. Kann man dagegen nicht eine Petition einreichen?
2005er V70R + '92er 960SE + '78er 262C ... denn das Leben ist zu kurz um langweilige Autos zu fahren http://www.networksvolvoniacs.org/extensions/awc/forums/images/emotions/default/biggrin.gi...

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daniel ,wenn das gegnerische fahrzeug ordnungsgemäß versichert war ,MUSS die versicherung bei nem vom fahrzeuig verursachten schaden zahlen .das sie bei verstoss gegen die versicherungsbedingungen sich das geld bein verursacher wiederholen kann ,braucht dich nicht zu interessieren .
das kennzeichen hast du ja .gutachten , anwalt ,forderung an die versicherung.nicht anders .
versicherung kann man über den zentralruf der versicherungen leicht rausbekommen .mann braucht nur das kennzeichen dazu .
wenn die spinnt ,volle kanne ,kein mitleid .
grüsse uli

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Hey Daniel,

mach Dir da bloß keine Gedanken, die Versicherung muss Dir den Schaden zahlen. Wie die mit der Fahrerin umgehen kann Dir egal sein. Ich gehe aber davon aus, dass da nur nachträglich die Prämie angepasst wird. So weit ich weiss gibt es das in D nicht, dass jemand einen HP-Schaden selbst zahlen muss. Weiter, in solchen Fällen melde ich das MEINER Versicherung mit dem Kennzeichen des Unfallgegners. Die finden ganz schnell raus, welche Versicherung das ist und kümmern sich auch um die Abwicklung. Und bzgl. Gutachten: seit wann zahlt der Geschädigte das Gutachten selbst ? Ich trete in solchen Fällen den Anspruch an meinen Gutachter ab. Der kassiert direkt bei der Versicherung. Den Rest macht der Anwalt. Auch die Hook Cowboy hat am Ende alles bezahlt. Ohne Gericht.

Gruß,

Ole

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Hey,

hab gerade mit der Versicherung telefoniert, schaden war gar nicht gemeldet.
Hab die Daten von der Polizei, ist die WGV.
Die Versicherung hat alles aufgenommen und mir eine Schadennummer mitgeteilt.
Soll zu einen Gutachter meiner Wahl gehen und der soll dann mit ihnen direckt abrechnen und ich soll halt entscheiden ob Geld, Reperatur bzw. wenn Totalschaden ob der Restwert abgezogen werden soll.
Höret sich ja schon mal gut an.

@Ingo Danke für den Tipp mit dem ADAC.

Werde jetzt mal schauen bezügklich Gutachter und werd mich informieren welcher Anwalt für Verkehrsrecht gut sein soll. Hatte bis jetzt noch nie einen selber gebraucht.


Warum soll man eigentlich keinen Gutachter vom DEKRA nehmen?
Mein Kumpel ist Prüfer bei DEKRA und hat mir einen Kollegen empfohlen der Oldtimer und Jungtimer Bewertet.
Ansonsten hab ich schon an den Gutachter gedacht der meinen Amazon auf 2+ bewertet hat. Denn werd ich auch mal anrufen.

Grüße Daniel

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warum keinen dekra gutachter ?
wenn ein gutachter erforderlich ist ,kommt entweder einer von der versicherung oder von der dekra.das hauptgeschäft der dekra ist da mit der industrie .
wenn ich früher von volvo aus gutachten erstellen lassen musste ,hab ich gerne die dekra genommen .warum wohl ?die wissen ,auf welcher seite des brots die butter ist.
denn die wollen folgeaufträge .
als privatmann sollte mann da besser einen unabhängigen gutachter beauftragen .
wichtig ist ein amtlich bestellter gerichtsverwertbarer gutachter .
ansonsten gilt es vor gericht nicht.
grüsse uli

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Hey Uli,

das heißt wenn ich zum Gutachter geh...der immer mein Volvohändler des Vertrauens beauftrag und sag das Autohaus hat sie empfohlen...dann ist das keine schlechte wahl.

Da fällt mir ein als mir vor 9 Jahren einer in den 850er geknallt ist hat der Volvohändler denn schon mal für mich beauftragt. Muß mal das alte Gutachten suchen...war glaub damals gar nicht so schlecht.

Werd mich jetzt erst mal ein wenig über ein paar Gutachter informieren.

Grüße Daniel

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grins .korrekt .die für händler tätigen unabhängigen gutachterbüros schreiben schon gut.denn die wolle sich ihre kunden erhalten .
ich hab früher (nach volvo )auch mit nem derartigen gutachterbüro zusammengarbeitet und nur die besten erfahrungen gemacht.
grüsse uli

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Hey,

hab da gerade angerufen, nach dem der Classik Data Gutachter noch Urlaub hat.
Die machen auch öfters mal Jungtimer, sei kein Problem.

Hab schon ein Termin am Freitag um 10 Uhr.

Hab da frei...das passt. Jetzt heißt auf gute Zahlen bzw. € hoffen  :D

Grüße Daniel

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Moin Daniel,

ist ja nicht schön zu lesen / zu sehen. Meine Erfahrung mit einem Gutachter war mal diese, dass er alle vorhanden Extras/Zubehör wie teures modernes Autoradio, montierte Kofferbrücke, neuwertige Reifen, usw. als werterhöhend aufgeschrieben hat. Darauf solltest Du unbedingt achten. Natürlich nur, wenn Dein Wagen auch so gut ausgestattet sein sollte...

Gruß Karsten
www.volvo240260.de - 244 GLT 1984 - 244 GL 1987 - V70I 2000 - C70 Cabriolet 2002

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Hallo,

ich hatte heute morgen um 10 Uhr einen Termin beim Gutachter.
Machte einen guten Eindruck, gleich gemeint der steht ja sehr gut da.
Machen auch Gutachtenfür OCC.
Hat die Daten aufgenommen bzw. von mir eine Liste bekommen,
welche Teile in den letzten 2 Jahren rein gekommen sind:

also über
- alle Fahrwerksgummi, Stoßdämpfer..
- Zahnriemen + alle Simmerringe, Service
- neuer Kupplungssatz + Simmerring
- Auspuffanlage
- Bremsteile
- .....

und welche Ausstattung und welches Zubehör verbaut ist:
- Servolenkung
- Zentralverriegelung mit Fernbedieung + Coming Hone
- el. Fensterheber vorne
- el. Motorheizung
- el. Kühlerlüfter
- Gebäckraumgitter
- Scheinwerferreinigungsanlage
- Nebelscheinwerfer
- AHK
- Nivomaten
....

Am Dientag oder Mittwoch wird er mich anrufen und erst mal sagen in welcher Dimmension wir sind,
Befor das Gutachten raus geht.

Er hat mir, wie auch Andy, einen Anwalt empfohlen, weil wenn der sofort eingeschaltet wird muß der eh die Gegnerische Versicherung zahlen. Der macht alls und es kostet nichts.
Wenn man keinen nimmt und am ende die Versicherung Geld einbehält und man schaltet erst dann den Anwalt ein sollte man eine Rechtschutzversicherung haben. Denn dann gehts nicht mehr nur um den Unfall sondern nur um einen Streitwert/Recht. Und er sagt in den letzten Jahren ist das weit über 50% der Versicherungsfälle wo einfach was einbehalten wird.

Ich hab den angerufen mit dem die immer zusammen arbeiten. Ist nähe Stuttgart, wäre aber kein Problem der macht alles von da über telefon/Internet/Post. Der ist spezialisiert auf Verkehrsrecht...

Also schauen wir mal ob in 1-2 Wochen mehr klarheit ist.

Schöner Abend wünscht
Daniel

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Fremdverschuldeter Sachschaden - und dann ?
Moin Daniel, prima.

Genauso soll es gemacht werden, ein Gutachter der mit einer RA Kanzlei zusammen arbeitet oder ein Verkehrsrechts Anwalt der mit einem Gutachter Büro zusammen arbeitet.

Grundsätzlich ist es einem Geschädigten nicht zumutbar, die Schadens Abwicklung selber zu bewältigen.
Geschädigte im Strassenverkehr haben somit generell Anspruch auf anwaltliche Hilfe zulasten des Schädigers, bzw. der Haftpflichtversicherung des versicherten Risikos, im Fall hier des jeweils versicherten Kraftfahrzeuges.

Selbst wenn, wie in deinem Falle die Fahrerin nicht im versicherten Risiko enthalten war, bedeutet das lediglich eine Vertragsverletzung des Versicherungsnehmers, des Halters also, und beeinträchtigt damit keineswegs das versicherte Risiko des Fahrzeugs.

Lediglich der Versicherungsnehmer wird wegen Vertragsverletzung in Anspruch genommen.
Das ist nicht einheitlich geregelt bei den Gesellschaften, kostet aber immer extra bitter Geld.
Daher : ehrlich sein beim Abschluss der Verträge bei den Rabattsenker Angaben !!

Bei Schäden, die geschäzt ab etwa 800 € liegen, sollte man immer die Polizei zur Unfallaufnahme bitten, eine Schadenschätzung nehmen die Polizisten eh vor bei der Aufnahme.
Und sie stellen den Unfallhergang als Zeugen fest, ganz wichtig, wenn die Schuldfrage vom Verursacher im nachhinein angefochten wird.

Schäden unter 800 € werden meistens von den Versicherern als Bagatellschaden verbucht, kein Gutachter nötig, keine polizeiliche Unfallaufnahme gefragt, Kostenvoranschlag einer Werkstatt genügt.
Das geht ohne Polizei, wenn der Unfall Gegner willig zu seiner Schuld steht, sich ausweisen kann, eine Versicherung belegen kann, und Fahrzeugpapiere vorweist.
Andernfalls immer die Polizei dazuholen, auch bei Bagatellschäden.

Zu den Anwaltskosten noch etwas besonderes :
Bei Streitigkeiten um die Höhe einer Teilschuld des Geschädigten wird ein Streitwert angesetzt, von dem die Kosten für Anwalt und Gericht abhängen.
Wird dieser Streitwert vom Gericht dem Geschädigten zugesprochen ist alles gut, die Kosten trägt die Gegenseite.
Wird in einem Vergleich nur ein anteiliger Streitwert zugesprochen, fallen anteilig des nicht erstrittenen Wertes Anwalts - und Gerichtskosten für den Geschädigten an.
Es ist also in solchen Fällen das Prozeß Risiko klug abzuwägen.
Es gibt manchmal freundliche Anwälte, die Kulanz anbieten zum "Risiko Honorar" -
wenn man fragt

Zur Schadensregulierung :
Eine Schadens Regulierung lt. Gutachten ohne eine Reparatur Rechnung vorzulegen macht oft Sinn wirtschaftlich gesehen, da wird dann zwar die Mehrwertsteuer nicht ausgezahlt, da keine Geld Umsätze geschehen.
Schäden lassen sich häufig instandsetzten für weniger Geld, als im Gutachten angeführt, Stichworte "freie Werkstatt" "Selber Schrauben", "Gebrauchtteile".

Oft bleibt dann was übrig, eine kleine oder große Entschädigung für all das drum Kümmern und Schrauben vielleicht.
Beim Selberschrauben meist ein erfreulicher Stundenlohn.

Nicht vergessen sollte man den Anspruch auf Ausfall Entschädigung.
Wenn ein Fahrzeug noch fahrbereit verkehrstauglich ist, beträgt der Zeitraum die im Gutachten geschriebene Reparatur Dauer.
Nicht verkehrstauglich, aber wirtschaftlich reparabel, also kein Totalschaden ist die Zeit bis zur Wiederherstellung laut Gutachten ab Unfalltag einzufordern.

Vorsicht, Falle, auch hier :
Manche Versicherer wollen nur zahlen, wenn kein Zweitwagen im Haushalt steht, oder unterstellen das beschädigte Fahrzeug sei ein reines Hobby Vergnügen, will heißen, wenn der Geschädigte auf das Fahrzeug nicht angewiesen ist in den täglichen Lebensbedarfen, gibt es keinen Nutzungs Ausfall - das Dingt braucht der garnicht, also kein Schaden, also keine Entschädigung.
Da hilft ein Anwalt immer, immer erfolgreich.
Es gibt immer Umstände für Unverzichtbarkeiten.

Und zum Schluß noch ein wichtiger Hinweis :
Am Telefon mit der gegnerischen Versicherung, meist freundliche junge gut geschulte Leute dort,
anteilnehmend, hilfsbereit, die können kommunizieren !!
Und entlocken Geschädigten leicht Äusserungen, die den erlittenen Schaden relativieren, also vermindern.
Wird alles festgehalten, protokolliert dort, kann Leistungsminderung - Versuch jedenfalls zur Folge haben.

Soweit so kurz - das Thema ist breiter, HIER nochmal die Kurzanleitung :

UNVERSCHULDET - UNFALL - POLIZEI - SCHADENSAUFNAHME - ANWALT !!!

Und Du kannst dich jetzt bequem auf's Sofa legen, Daniel.
Der Scheck wird kommen. Ein guter.

Und Grüße - Andi
Editiert am Sat 8. Jan. 2011, 2:22:43 von Andi760

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Hey,

hatte jetzt ein Gespräch mit dem Gutachter.
Kosten des Schaden ähnlich wie bei Lothar. Fahrzeugwert vom Lothar wird natürlich nicht erreicht, auf jeden Fall kein kapitaler Totalschaden.
Das hört sich ja nicht so schlecht an, genaue Zahlen folgen wenn alles Fest ist.

Grüße Daniel

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Hallo,

also das Gutachten ist fertig.

Wiederbeschafungswert 4.600 €

Reperaturkosten inkl. MwSt. 3280 €

Restwert 50€ (ein gebot von einem Verwerter).

Also bis jetzt gut gelaufen.
Nun warten wir, wie der Anwalt seine Arbeit macht.

Grüße Daniel

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Hallo Daniel,

Ich drück dir die Daumen, das das so läuft wie du dir das vorstellst!

> Reperaturkosten inkl. MwSt. 3280 €
Na, da lag ich ja nicht so sehr daneben, hätte so 3500 geschätzt.

Verwerter sind alles Halsabschneider -> die machen mit den Teilen richtig Kasse.
Sowas überschreitet locker die Grenze der Unverschämmtheit!

Entspannten Gruss
Lothar

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Hey,

hab gerade einen Anruf von der Anwaltskanzlei erhalten.

Die Versicherung will ein Gegengutachten machen!!

Wird also wohl nicht so schnell was mit der bezahlung....

Die Frage ist ja wie viel die da einsparen wohlen...damit sich die kosten eines weiteren Gutachter rechnen...


Grüße Daniel
Editiert am Tue 25. Jan. 2011, 11:51:15 von Volvo-boy

Gets Around
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Hm... Gegengutachten? War deiner denn nicht ein vereidigter Gutachter?
Du als Geschädigter hast die freie Wahl des Gutachters, nicht der Verursacher.

Dirk
Editiert am Tue 25. Jan. 2011, 18:32:52 von Flexer
http://www.drag1.de


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