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"Shit happens" ODER Wenn ein Polo in den Volvo kracht

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Moin Daniel,

ist ja nicht schön zu lesen / zu sehen. Meine Erfahrung mit einem Gutachter war mal diese, dass er alle vorhanden Extras/Zubehör wie teures modernes Autoradio, montierte Kofferbrücke, neuwertige Reifen, usw. als werterhöhend aufgeschrieben hat. Darauf solltest Du unbedingt achten. Natürlich nur, wenn Dein Wagen auch so gut ausgestattet sein sollte...

Gruß Karsten
www.volvo240260.de - 244 GLT 1984 - 244 GL 1987 - V70I 2000 - C70 Cabriolet 2002

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Hallo,

ich hatte heute morgen um 10 Uhr einen Termin beim Gutachter.
Machte einen guten Eindruck, gleich gemeint der steht ja sehr gut da.
Machen auch Gutachtenfür OCC.
Hat die Daten aufgenommen bzw. von mir eine Liste bekommen,
welche Teile in den letzten 2 Jahren rein gekommen sind:

also über
- alle Fahrwerksgummi, Stoßdämpfer..
- Zahnriemen + alle Simmerringe, Service
- neuer Kupplungssatz + Simmerring
- Auspuffanlage
- Bremsteile
- .....

und welche Ausstattung und welches Zubehör verbaut ist:
- Servolenkung
- Zentralverriegelung mit Fernbedieung + Coming Hone
- el. Fensterheber vorne
- el. Motorheizung
- el. Kühlerlüfter
- Gebäckraumgitter
- Scheinwerferreinigungsanlage
- Nebelscheinwerfer
- AHK
- Nivomaten
....

Am Dientag oder Mittwoch wird er mich anrufen und erst mal sagen in welcher Dimmension wir sind,
Befor das Gutachten raus geht.

Er hat mir, wie auch Andy, einen Anwalt empfohlen, weil wenn der sofort eingeschaltet wird muß der eh die Gegnerische Versicherung zahlen. Der macht alls und es kostet nichts.
Wenn man keinen nimmt und am ende die Versicherung Geld einbehält und man schaltet erst dann den Anwalt ein sollte man eine Rechtschutzversicherung haben. Denn dann gehts nicht mehr nur um den Unfall sondern nur um einen Streitwert/Recht. Und er sagt in den letzten Jahren ist das weit über 50% der Versicherungsfälle wo einfach was einbehalten wird.

Ich hab den angerufen mit dem die immer zusammen arbeiten. Ist nähe Stuttgart, wäre aber kein Problem der macht alles von da über telefon/Internet/Post. Der ist spezialisiert auf Verkehrsrecht...

Also schauen wir mal ob in 1-2 Wochen mehr klarheit ist.

Schöner Abend wünscht
Daniel
Volvo V40; Volvo 240 Klassik Bj 1993; Volvo 123GT Bj 1968; VW T2B Westfalia "Helsinki" Bj 1975

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Fremdverschuldeter Sachschaden - und dann ?
Moin Daniel, prima.

Genauso soll es gemacht werden, ein Gutachter der mit einer RA Kanzlei zusammen arbeitet oder ein Verkehrsrechts Anwalt der mit einem Gutachter Büro zusammen arbeitet.

Grundsätzlich ist es einem Geschädigten nicht zumutbar, die Schadens Abwicklung selber zu bewältigen.
Geschädigte im Strassenverkehr haben somit generell Anspruch auf anwaltliche Hilfe zulasten des Schädigers, bzw. der Haftpflichtversicherung des versicherten Risikos, im Fall hier des jeweils versicherten Kraftfahrzeuges.

Selbst wenn, wie in deinem Falle die Fahrerin nicht im versicherten Risiko enthalten war, bedeutet das lediglich eine Vertragsverletzung des Versicherungsnehmers, des Halters also, und beeinträchtigt damit keineswegs das versicherte Risiko des Fahrzeugs.

Lediglich der Versicherungsnehmer wird wegen Vertragsverletzung in Anspruch genommen.
Das ist nicht einheitlich geregelt bei den Gesellschaften, kostet aber immer extra bitter Geld.
Daher : ehrlich sein beim Abschluss der Verträge bei den Rabattsenker Angaben !!

Bei Schäden, die geschäzt ab etwa 800 € liegen, sollte man immer die Polizei zur Unfallaufnahme bitten, eine Schadenschätzung nehmen die Polizisten eh vor bei der Aufnahme.
Und sie stellen den Unfallhergang als Zeugen fest, ganz wichtig, wenn die Schuldfrage vom Verursacher im nachhinein angefochten wird.

Schäden unter 800 € werden meistens von den Versicherern als Bagatellschaden verbucht, kein Gutachter nötig, keine polizeiliche Unfallaufnahme gefragt, Kostenvoranschlag einer Werkstatt genügt.
Das geht ohne Polizei, wenn der Unfall Gegner willig zu seiner Schuld steht, sich ausweisen kann, eine Versicherung belegen kann, und Fahrzeugpapiere vorweist.
Andernfalls immer die Polizei dazuholen, auch bei Bagatellschäden.

Zu den Anwaltskosten noch etwas besonderes :
Bei Streitigkeiten um die Höhe einer Teilschuld des Geschädigten wird ein Streitwert angesetzt, von dem die Kosten für Anwalt und Gericht abhängen.
Wird dieser Streitwert vom Gericht dem Geschädigten zugesprochen ist alles gut, die Kosten trägt die Gegenseite.
Wird in einem Vergleich nur ein anteiliger Streitwert zugesprochen, fallen anteilig des nicht erstrittenen Wertes Anwalts - und Gerichtskosten für den Geschädigten an.
Es ist also in solchen Fällen das Prozeß Risiko klug abzuwägen.
Es gibt manchmal freundliche Anwälte, die Kulanz anbieten zum "Risiko Honorar" -
wenn man fragt

Zur Schadensregulierung :
Eine Schadens Regulierung lt. Gutachten ohne eine Reparatur Rechnung vorzulegen macht oft Sinn wirtschaftlich gesehen, da wird dann zwar die Mehrwertsteuer nicht ausgezahlt, da keine Geld Umsätze geschehen.
Schäden lassen sich häufig instandsetzten für weniger Geld, als im Gutachten angeführt, Stichworte "freie Werkstatt" "Selber Schrauben", "Gebrauchtteile".

Oft bleibt dann was übrig, eine kleine oder große Entschädigung für all das drum Kümmern und Schrauben vielleicht.
Beim Selberschrauben meist ein erfreulicher Stundenlohn.

Nicht vergessen sollte man den Anspruch auf Ausfall Entschädigung.
Wenn ein Fahrzeug noch fahrbereit verkehrstauglich ist, beträgt der Zeitraum die im Gutachten geschriebene Reparatur Dauer.
Nicht verkehrstauglich, aber wirtschaftlich reparabel, also kein Totalschaden ist die Zeit bis zur Wiederherstellung laut Gutachten ab Unfalltag einzufordern.

Vorsicht, Falle, auch hier :
Manche Versicherer wollen nur zahlen, wenn kein Zweitwagen im Haushalt steht, oder unterstellen das beschädigte Fahrzeug sei ein reines Hobby Vergnügen, will heißen, wenn der Geschädigte auf das Fahrzeug nicht angewiesen ist in den täglichen Lebensbedarfen, gibt es keinen Nutzungs Ausfall - das Dingt braucht der garnicht, also kein Schaden, also keine Entschädigung.
Da hilft ein Anwalt immer, immer erfolgreich.
Es gibt immer Umstände für Unverzichtbarkeiten.

Und zum Schluß noch ein wichtiger Hinweis :
Am Telefon mit der gegnerischen Versicherung, meist freundliche junge gut geschulte Leute dort,
anteilnehmend, hilfsbereit, die können kommunizieren !!
Und entlocken Geschädigten leicht Äusserungen, die den erlittenen Schaden relativieren, also vermindern.
Wird alles festgehalten, protokolliert dort, kann Leistungsminderung - Versuch jedenfalls zur Folge haben.

Soweit so kurz - das Thema ist breiter, HIER nochmal die Kurzanleitung :

UNVERSCHULDET - UNFALL - POLIZEI - SCHADENSAUFNAHME - ANWALT !!!

Und Du kannst dich jetzt bequem auf's Sofa legen, Daniel.
Der Scheck wird kommen. Ein guter.

Und Grüße - Andi
Editiert am Sat 8. Jan. 2011, 2:22:43 von Andi760

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Hey,

hatte jetzt ein Gespräch mit dem Gutachter.
Kosten des Schaden ähnlich wie bei Lothar. Fahrzeugwert vom Lothar wird natürlich nicht erreicht, auf jeden Fall kein kapitaler Totalschaden.
Das hört sich ja nicht so schlecht an, genaue Zahlen folgen wenn alles Fest ist.

Grüße Daniel

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Hallo,

also das Gutachten ist fertig.

Wiederbeschafungswert 4.600 €

Reperaturkosten inkl. MwSt. 3280 €

Restwert 50€ (ein gebot von einem Verwerter).

Also bis jetzt gut gelaufen.
Nun warten wir, wie der Anwalt seine Arbeit macht.

Grüße Daniel

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Hallo Daniel,

Ich drück dir die Daumen, das das so läuft wie du dir das vorstellst!

> Reperaturkosten inkl. MwSt. 3280 €
Na, da lag ich ja nicht so sehr daneben, hätte so 3500 geschätzt.

Verwerter sind alles Halsabschneider -> die machen mit den Teilen richtig Kasse.
Sowas überschreitet locker die Grenze der Unverschämmtheit!

Entspannten Gruss
Lothar

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Hey,

hab gerade einen Anruf von der Anwaltskanzlei erhalten.

Die Versicherung will ein Gegengutachten machen!!

Wird also wohl nicht so schnell was mit der bezahlung....

Die Frage ist ja wie viel die da einsparen wohlen...damit sich die kosten eines weiteren Gutachter rechnen...


Grüße Daniel
Editiert am Tue 25. Jan. 2011, 11:51:15 von Volvo-boy

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Hm... Gegengutachten? War deiner denn nicht ein vereidigter Gutachter?
Du als Geschädigter hast die freie Wahl des Gutachters, nicht der Verursacher.

Dirk
Editiert am Tue 25. Jan. 2011, 18:32:52 von Flexer
http://www.drag1.de

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Gegengutachten - Streitwert
>> Wird in einem Vergleich nur ein anteiliger Streitwert zugesprochen, fallen anteilig des nicht erstrittenen Wertes Anwalts - und Gerichtskosten für den Geschädigten an.
Es ist also in solchen Fällen das Prozeß Risiko klug abzuwägen.
Es gibt manchmal freundliche Anwälte, die Kulanz anbieten zum "Risiko Honorar" <<

Moin Daniel, zum Thema oben solltest du mit dem Anwalt nochmal reden, falls nicht schon erledigt.

Ansonsten ist ein weiteres Gutachten vom Zahlungspflichtigen beauftragt keine Seltenheit bei alten Autos, die noch nicht als Oldtimer geführt sind.
Den Yougtimerstatus und Kultgewese um manche Karren, die hochpreisig gehandelt werden kennen die meisten Sachbearbeiter nicht.
Und meinen dann aus 3500 350 machen zu können - aber keine Sorge, zur Not vor's Gericht damit.
Da wird dann schon passend entschieden in diesem Falle.

Und Grüße - Andi

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Hallo Andi,

bis jetzt hab ich darüber noch nicht mit dem Anwalt gesprochen.
Das ganze macht nur Bauschmerzen.

Werde auf jeden Fall heute versuchen den Anwalt zu erreichen und werde mich mal aufklähren lassen.

Auf der Homepage das 2. Gutachter sind Partner wie:

- Schwacke
- autotex
- MAS
- IFS
- z-Zert AK

aufgelistet.


Grüße Daniel

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Hey,

so etwas mehr Info hab ich jetzt.

Das ganze ist wohl sehr Typisch für die Versicherung bzw. bei so einem alten Fahrzeug.
Die Versicherung hofft Geld zu sparen und will mit dem Gutachten erreichen das

1. der Widerbeschaffungswert kleiner wird und
2. das der Restwert höher wird.

Denn nur dann kommt sie bei der von uns bis her geforderten "Auszahlung" günstiger weg.
Aber wir haben ja noch alle Möglichkeiten und falls da jetzt wirklich weniger raus kommt können wir ja vielleicht auch noch die 130% Regel anwenden.

Das heißt Karre zum Volvohändler, wenn die Reperaturkosten bei max 130% des Widerbeschaffungswert liegen und dann Auto schön reparieren lassen. 5 Tage einen Mietwagen nehmen.

Das ganze wäre dann einiges teurer...den so entstehen ja Kosten vom 2. Gutachten + Mietwagen.

Bin ja mal gespannt wie der 2. Gutachter bewertet. Wenn man ein vergleichbarer Wagen finden will, find ich ist das nicht einfach.

Grüße Daniel

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Hallo,

neu zahlen sind da......

Das 2. Gutachten hat folgende Zahlen.

Schadenssumme 2805,81 €
Wiederbeschaffungswert 2600€
Restwert 300€

Bin ja mal gespannt wann ich endlich mal Kohle sehe.....


Grüße Daniel
Editiert am Sun 6. Feb. 2011, 12:52:59 von Volvo-boy

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Wenn die Versicherung so viel günstiger reparieren lassen kann verraten sie doch sicher auch wo das möglich ist...?!?
Und wie sieht Dein Anwalt die ganze Sache?

Gruß ... Ingo
2005er V70R + '92er 960SE + '78er 262C ... denn das Leben ist zu kurz um langweilige Autos zu fahren http://www.networksvolvoniacs.org/extensions/awc/forums/images/emotions/default/biggrin.gi...

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neues BGH-Urteil
Hej,

das war ja klar. Jetzt wollen sie auf Totalschadensbasis (2.600,00 - 300,00) abrechnen. Vielleicht hilft Euch (Dir und Deinem RA) das hier weiter:

http://www.captain-huk.de/haftpflichtschaeden/weiteres-bgh-urteil-6-senat-zur-erstattung-v...

Tom
Editiert am Mon 7. Feb. 2011, 18:09:35 von Tom245KMSt
245 - 1991 - B230F - M47 - etwa 285 000 km
944 - 1992 - B230FB - ZF22 - ETWA 280 000 km

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Hallo Tom,

also die 130% Regelung wäre kein Problem.
Wenn ich sag der Wagen soll repariert werden, darf ich entscheiden wo. Selbst wenn die Vertragswerstatt mit den 2800€ des 2. Gutachten nicht hin kommt. 2600€ * 130% geht weit über 3000€.
Ich möchte aber die Summe ausgezahlt haben...deshalb ist es etwas schwieriger. Mein Anwalt meinte ja schon, das sie sehr wahrscheinlich bei meinem Gutachten die Stundensätz verringern werden und mir nicht die geforderten 2760€ auszahlen.
Sie haben das aber nicht gemacht sodnern ein 2. Gutachten beauftrag....um mehr geld zu sparen. Was sie ja nicht gemacht haben....den das 2. Gutachten hat ja auch Geld gekostet. So was kostet nur Zeit und ist Ärgerlich....
Wäre natürlich jetzt blöd für die Versicherung wenn ich den Wagen jetzt doch zum Volvohändler bringen würde, was ich ja auch noch machen könnte
Dann hätten sie richtig Geld versenkt.
Aber wenn sie jetzt die 2300€ + 25€ aufwandsentschädigung zahlen ist es für mich noch so ok.
Falls sie aber jetzt nochmal anfangen zu tricksen geht der Wagen zum Volvohändler und dann werden mehr als 3000€ versenkt....dann kommt auch noch Mietwagen dazu.

@ Ingo
die Schadensumme vom 2. Gutachten ist geringer, weil einmal die Teilepreise da etwas 5% geringer sind....warum auch immer?
Bei den Stundenlöhne macht es schon etwas mehr aus. Bei den Teilen hat der sogar ein Teil gar nicht auf geschrieben.
Aber das ganze ist ja 2. Rangig...da der Gutachter ja den Wert des Wagen sehr stark runter gesetzt hat. Also müsste man da gegen erst mal vor gehen. Das ganze jetzt weiter zu treiben wegen ein paar hundert Euro ist es mir nicht wert, denn wenn es zu einem Vergleich käme....müsste ich vielleicht Anteilig kosten von Anwalt und Gutachten zahlen.

Deshalb warte ich jetzt auf den Scheck und falls die da doch noch dumm tun....geht der Wagen zur Volvowerkstatt dann sollen die sich eine goldene Nase verdienen.

@ Andi

ich meld mich so bald alles klar ist wegen einer Türe.
Freu mich schon richtig auf den Teilemarkt, dann entlich wider positive Volvothemen

Grüße Daniel

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Hallo Daniel,

nur um dich vor weiteren Enttäuschungen zu bewahren: Dir ist schon klar, daß der Auszahlungsbetrag bei der fiktiven Abrechnung der Netto-Betrag ist, Du also ggf. von den 2300 € noch die 19% Mehrwertsteuer abziehen mußt?

Gruß, Jörg


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