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Gets Around
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Mon 7. Jun. 2010, 11:54:49 |
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Hallo Lothar,
ja, so was ist ärgerlich, aber sei doch froh daß nichts schlimmeres passiert ist!
Was die Stoßstangenhaut angeht, die ist mit mehr als einem Dutzend Clips am Aluträger, an der Heckschürze und an den Haltern seitlich fixiert. Nach meiner Erfahrung reißt es bei solchen "Streifkollisionen" die Clips ab, aber die Haut bleibt intakt. Nur sind einige der Clipse mittlerweile schwer zu beschaffen...
Gruß, Jörg
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Mon 7. Jun. 2010, 12:33:38 |
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Moin,
ich würde das Auto auf jeden Fall von einem Gutachter schätzen lassen (also Autowert und Kosten für die Wiederherstellung). Ein selbst gewählter Gutachter ist da meißt näher an der Realität als einer, der von der gegnerischen Versicherung geschickt wird. Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt reicht da meißt nicht. Und damit geht es auch schneller. Hatte mich damals bei einem Unfall mit meinem alten Fiat nicht gekümmert, zog sich fast ein Jahr hin, bis ich das Geld von der Versicherung hatte!
Na dann viel Erfolg auf jeden Fall!
Und viele Grüße, Fabian
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Mon 7. Jun. 2010, 18:40:36 |
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Und wichtig ist: Willst Du eine Reparatur, also primitive Spachtelarbeit worunter das Blech vergammelt und in spätestens 2-3 Jahren zu Rost verwandelt ist. Oder willst Du eine Restauration, d.h. der Karosseriebauer muss ran, beult aus und glättet den Rest mit einer Zinnschicht. Diesen wichtigen Unterschied hat mir mal ein Gutachter erklärt als er versuchte einen REPARIERTEN Radlauf am 245 zu bördeln...
Daher mein Tipp: Hol' schonmal einen Kostanvoranschlag für die RESTAURATION bei der Werkstatt Deines Vertrauens ein.
Gruß ... Ingo
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2005er V70R + '92er 960SE + '78er 262C ... denn das Leben ist zu kurz um langweilige Autos zu fahren http://www.networksvolvoniacs.org/extensions/awc/forums/images/emotions/default/biggrin.gi...
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Mon 7. Jun. 2010, 22:48:20 |
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Hallo Lothar,
einleitend mein Beileid, echt Blödstress sowas. Damit nichts schiefgeht empfehle ich :
sofort einen unabhängigen Gutachter beauftragen, vorher schlau machen, um einen zu finden der Old und Yougtimer "kann".
Da gibt es deutliche Unterschiede in den Kompetenzen der Büros. Dein Auto sollte mit deutlich über 5 tausend Wiederbeschaffung beurteilt werden können, der Schaden mit min 2,5 tausend. Die billig Rep. ist aussen vor, Restaurierung angesagt, also rostfrei für die Zukunft.
Wenn die gegnerische Versicherung bereit ist nach Gutachten zu entschädigen, kannst du mit der Eigenleistung beginnen, d.h. eine Werkstatt für das Blech und den Lack finden und beauftragen, was du selbst wiederherstellen kannst selber organisieren und machen.
Wenn die Versicherung sich querstellt solltest du einen Anwalt beauftragen, hier arbeiten wir mit einem Anwaltsbüro zusammen, das in ganz D an den Gerichten zugelassen ist und für diese Sachen Spezialisten hat.
Vor Gericht geht sowas dann nicht mehr zur Verhandlung, das klärt der Anwalt. Genauso wie deine Entschädigung für laterale Schäden.
Der Anwalt kostet dich nichts, als Geschädigter hast du grundsätzlich das Recht auf anwaltliche Vertretung und Abwicklung deiner Forderungen zulasten des Schädigers, i.d.F. der Versicherung.
Diese, die anwaltliche Lösung sollte in Anspruch genommen werden spätesten dann, wenn der Versicherer zwar den Schaden, aber z.B. nicht den Nutzungsausfall für die Zeit der voraussichtlichen Reparaturdauer laut Gutachten übernehmen will.
Die dann tatsächliche Rep.dauer ist unerheblich dabei.
Eine andere Variante ist die Schadens Abtretung an eine Werkstatt, welche dann direkt mit dem Versicherer abrechnet incl. Leihwagen.
Ist glaub' ich weniger deine Nummer so zu verfahren
Denn mit bleibt dir als Nerven Entschädigung doch gut was an Geld übrig von der Schadensregulierung.
Wobei die Mehrwertsteuer nur gegen eingereichte Rechnungen ebenfalls von der Versicherung getragen wird, bei reiner Selbsthilfe gibt es nur netto laut Gutachten.
Wenn gesplittet, Fremdauftrag/selbsthilfe, ist vorher mit der Versicherung zu klären den Steuernachschlag zu bekommen auf Teil / summen/ rechnungen der Gutachten Summe.
Da sind manche Versicherungs Mitarbeiter fit, manch nicht, bei Problemen den Anwalt.
Die gemachten oder unterlassenen Selbstreparaturen sind bei diesem Prozedere immer eine Inkaufnahme von möglicher Wertminderung, welche ja erstattet wird in Gutachtenhöhe.
Ein Anspruch auf maximale Entschädigung besteht allenfalls, zur richtigen Bemessung hatte ich oben bereits.
Soweit erstmal Kurzfassung zum Thema.
Wenn Fragen zu all dem oder bei der weiteren Entwicklung der Sache ruf gerne an, anwaltlichen Rat habe ich zu solchen Dingen schnell verfügbar, auch direkt in Köln.
Zum Glück ist der Wagen ja noch fahrbereit geblieben und kein Mensch verletzt worden, Mann, sowas kann auch übel anders ausgehen.
Also, Kopf hoch und mit Erfolg durch, auch altes Blech wird wieder neu .
Und herzliche Grüße - Andi
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Tue 8. Jun. 2010, 11:19:39 |
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Hallo Lothar,
auch von mir ein Herzliches Mitleid wegen dem Schaden. Kostet immer Vile Ärger und Zeit.
Wünsche dir und deinem 200er alles gute und viel Erfolg.
Grüße Daniel
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Volvo V40; Volvo 240 Klassik Bj 1993; Volvo 123GT Bj 1968; VW T2B Westfalia "Helsinki" Bj 1975
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Tue 8. Jun. 2010, 21:56:06 |
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Hallo Lothar,
auf den ersten Blick auf die Bilder sieht es ja fast harmlos aus, dem ist aber nicht so.
Und hast du schon einen Gutachter Termin ?
Du solltest auf die Spaltmaße der Tür hinweisen, vergleichen mit der heilen Seite.
Sieht recht angestaucht aus dein Seitenteil.
Die Stoßstange sollte ebenfalls von unten genau begutachtet werden, der Alukörper zieht sich zwar nicht um die Ecke herum, aber steht in die Ecke hinein. Sollte da ebenfalls eine Verformung sein, ist eine ganze Stoßstange in neu fällig. Und möglicherweise der Pralldämpfer auch, wenn er auf Zug belastet wurde.
Sonst halt "nur" die Stoßstangen Haut und die Halterungen.
Ist an der Rückleuchte vielleicht noch ein Haar Riss zu erkennen ?
Stimmt der Winkel der Rückleuchte noch? Ich meine, steht sie "gerade" so wie die andere auch?
Und mach für das Gutachten die Innenverkleidungen raus, um ggF. Blechknitter, Lackrisse, zu erkennen.
Wünsche dir ein zufriedenstellendes Gutachten und Grüße - Andi
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Mon 14. Jun. 2010, 9:54:34 |
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Hallo zusammen,
Erstmal vielen Dank für Eure zahlreichen Tipps, hat mir zur Orientierung sehr geholfen.
Der unabhängige Gutachter ist für morgenfrüh bestellt und der wird nach Classik Data Werten mal eine Taxierung des Schadens vornehmen. Mal sehen was das ergibt...
Vielen Dank und Grüsse
Lothar
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Tue 4. Jan. 2011, 9:09:53 |
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Hallo Lothar,
gestern ist bei mir ein Corsa in die Seite gefahren (im Kreisverkehr).
Nun ist mein 240er auch beschädigt...wollte ihn ja dieses Jahr verkaufen.
Nun mal schauen was die gegnerische Versicherung sagt....
Kannst du mir mal mitteilen wie groß der Schaden bzw. die Auszahlung bei deinem Schaden war?
Hier mal ein paar Bilder von meinem, Türe hat Delle, Seitenwand hat Delle und Radlauf auch etwas verdrückt.
Grüße Daniel
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Editiert am Tue 4. Jan. 2011, 9:14:34 von Volvo-boy
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Tue 4. Jan. 2011, 10:36:55 |
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es tut mir immer leid ,sowas zu hören .
ist leider das risiko.wenn mann alte kisten fährt .wie ich auch.
und aufgepasst bei versicherungen .
immer eigenen gutachter nehmen .
NICHT auf zeitwertgerechte reparaturen einlassen .
es gibt zeitwert (lt. schwacke liste ) und wiederbeschaffungswert .
das ist der wert des fahrzeuges ,wenn es im gleichen zustand am markt gekauft wird .
da auf den gutachter achten .KEIN dekra gutachter nehmen .
es steht als bemessungsgrundlage der wiederbeschaffungswert zu .
das spiel der versicherungen ist normal so : schadenshöhe ca 2000 mäuse .
zeitwert 1200 mäuse .sie zahlen dann 1200 im bezug auf den zeitwert .
mein tip:mit der versicherung in verbindung setzen.mit gutachten .
beim geringsten mucken sofort anwalt.
den die probieren es immer wieder ,die leute übers klotz zu ziehen .
und lassen es oft zu gerichtverfahren kommen.ist für die billiger ,als gleich richtig zu zahlen .
viel glück .
grüsse uli
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Editiert am Tue 4. Jan. 2011, 10:37:55 von Rennelch
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Tue 4. Jan. 2011, 11:22:37 |
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Hallo Daniel,
Es ist wirklich zum Heulen mit den Usern elektronifizierter Seifenschalen, da könnte man wirklich manchmal den auspacken!!! Und Kreisverkehre sind auch hier in Köln der echte Brüller, da wo vorher eine Kreuzung war, baut die Stadt tatsächlich Zirkel mit nem Durchmesser von 3 Metern! Wenn grosse Fronttriebler da nicht genau die Linie treffen landen sie in der Böschung! Aber was solls, ich sollte mir auch ne Sau kaufen wie Küppi auf LPG mit verstärktem Rammschutz .
Zu den Zahlen: Der Gutachter hat einen Wert von 6000 Euro für den SuperPolar ermittelt. Gesamtkosten der Rep belaufen sich laut Gutachten auf 2900 Euro für meinen Schaden. Ohne Märchensteuer, die nur bei erfolgter Rep auch ausbezahlt wird, liegt der Schaden bei 2300 Euro.
Das erste Gutachten hat mich 400 Euro gekostet, ein Zweites nochmal ca. 200 Euro. Leider zieht sich die Sache immer noch hin, sodaß ich jetzt, nach Abzug meiner Kosten, bei ca 1500 Euro angelangt bin, die bisher erstattet wurden und ein echtes PLUS darstellen, kostentechnisch gesehen. Fehlen also noch ca. 800 Euro bis 2300. Klageschrift wurde vom Anwalt eingereicht, er meinte dann kommt der Rest auch noch...
Meiner Ansicht nach, liegt dein Schaden deutlich höher. Denn eine Tür ist betroffen und der Radlauf ist ziemlich verknaddelt, das ist teuer. Deshalb hab ich bei meinem Unfall auch noch ein Ausweichmanöver, soweit es mir möglich war, ausgeführt, damit der Polo nur das Heck erwischt, ohne hätte das viel böser ausgesehen! Da dein Auto ein normaler 240er ist, wird es da sicher zu Problemen kommen, da die Repkosten höher sein werden, als der taxierte Wert eines Gutachters. Ich hatte halt das Glück, das die SPs sehr hoch gehandelt werden und er eine sehr umfangreiche Ausstattung hat, sonst hätte das sicher sehr schlecht ausgesehen. Wenn du noch Fagen hast, sag Bescheid...
Grüsse
Lothar
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Tue 4. Jan. 2011, 12:13:12 |
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Hallo Uli und Lothar,
danke für eure Teilnahme....
Ja so was ist immer ärgerlich, vor allem wenn es nicht gut abläuft. Gerade die Versicherungen...da gibt es einige die Probleme machen.
Kenne auch 2 Leute die kein Geld bekommen haben und vor Gericht ihr recht erkämpfen mussten.
Beides mal war es die H?K-Cobu??
WElche bei dir Lothar?
Ich wollte den Wagen im Sommer verkaufen.....falls ich so 2200 -2500€ bekommen würde. Ansonsten wäre ich weiter gefahren. In den letzten 2 Jahren sind sehr sehr viel neue Teil rein gekommen. Letztens erst eine neue Kupplung usw.
Na ja jetzt schauen wir mal wie viel Geld es von der Versicherung gibt und wie viel ich dann bekomme wenn ich den Wagen verkauf. Dann dient er ja nicht mehr als Sammelwürdig. Eher als günstiger Altagswagen...Bauwagen...wo halt ein Schaden nicht so viel zählt.
TÜV hab ich ja erst im November ohne Mängel gekommen.
Grüße und ich halt euch auf dem laufenden.
Daniel
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Forum Vet
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Tue 4. Jan. 2011, 12:48:18 |
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Hallo Daniel,
Solltest du an Captain Huk geraten sein -> sofort klagen, sagt mein Anwalt, die verstehen keine andere Sprache, die Verhandlungen mit dieser Versicherung kann man sich sparen, meint er. Die Huk hält ihr Geld zusammen, sonst würde ich nicht so günstig fahren . Gutachten ist dann umungänglich, ich würde Gutachter auswählen der nach Classic Data bewertet, die kennen sich auch mit Youngtimern aus. Ich hatte das Glück als gegnerische Versicherung die VHV zu haben, aber auch hier scheint erhöter Druck notwendig zu sein. Ich denke auch über eine Rechtsschutzversicherung nach, nicht billig, und eigendlich brauche ich sowas auch nicht, bin ein friedlicher Mensch, nur leider muss man heutzutage immer erst, egal wo, jemandem den Revolver zwischen die Augen drücken, um seine berechtigten Forderungen auch durchzusetzen, leider heute gängige Praxis. Mein Anwalt sagt, das die Versicherungen Millionen schaufeln, mit Verzögerung, Gegengutachten (die das Papier nicht wert sind), anderen Hinhaltetaktiken usw. bist der Anspruchsberechtigte entnervt aufgibt. Glücklicherweise ist mein Anwalt ein findiger Don Quijote, wollen hoffen das er recht behält mit seiner Taktik.
Übrigens: Nachdem ich zweimal in der Waschanlage war, sieht man meinen Schaden kaum mehr noch :D die Reste von dem Polo waren nicht "haltbar" genug...
Verflixte Seifenschalen...
Grüsse
Lothar
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Tue 4. Jan. 2011, 18:14:43 |
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Hey,
ich war relativ langsam im Kreisverkehr unterwegs und die junge Frau ist einfach ohne Vorfahrt zu achten in den Kreisverkehr rein gefahren. Hat gar nicht in den verkehr geschaut sondern irgendwie nach rechts. Dann gab es den Seitenschaden.
Vorher hab ich sie angerufen und nachgefragt ob sie jetzt weiß wo das Auto versichert sei, da es ja nicht ihr eigenes war. Und da sagt die..."die Versicherung würde das nicht zahlen, da nur ein Fahrer bei dem Autovertrag eingetragen sein, sie würde das privat zahlen müssen.
Da meinte ich nur das der Schaden bestimmt zwischen 2-3000 € liegen wird.....
WIe die paar Kratzer, da war bestimmt schon ein Schaden vorher....
Tja hört sich wohl nicht so gut an...das alles gut laufen wird.
Und ich hatte gestern sogar ein wenig ein schlechtes gewissen weil ja die Polizei gerufen wurde und sie somit 3 Punkte bekommt und das in der Probezeit....
....bin jetzt total froh das es wenigstens Polizeilich aufgenommen wurde. Nur noch die Polizei rufen egal wie klein der Schaden!!!
Grüße und einen schönen Abend
wünscht Daniel
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Tue 4. Jan. 2011, 19:20:56 |
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Kreisverkehr, das unbekannte Wesen, kann ich da nur sagen. Ich brettere immer rein mit einem Finger an der Hupe (und habe dieselbe schon oft gebraucht), das scheint der einzige Weg zu sein um einem Deutschzen klar zu machen "Du hast gefälligst stehen zu bleiben bis ich vorbei bin" wenn 1.6t pure Masse mit knapp 120dB voraus auf ihn zu halten. Abedas nur nebenbei, evtl. als Tipp für die Zukunft und Andere...
Ich wäre mir mit den 2-3t € für den Schaden nicht so sicher. Eine gebrauchte Tür, etwas Verzinnungsarbeit oder Herausziehen der Dellen, dann lackieren. Da müsste man eigentlich unter 1,5t € davon kommen, selbst in D€utschland.
Wichtig: Die Versicherung zahlt zunächst, nimmt den Halter oder Verursacher dann (ggf.) in Regress (nicht Dein Problem!). Tendenziell bist Du bei der Versicherung in diesem Fall besser dran, denn die hat im Zweifelsfall immer Kohle. Sie arbeitet zwar mit Hinhaltetaktik und Du wirst einen Anwalt brauchen, aber das ist immer noch besser ein juristisch unbedarfter Privatmann mit leeren Taschen. Wenn Du also vom Richter (und sag' jetzt nicht so weit wird es nicht kommen...) etwas zugesprochen bekommst hast Du bei der Versicherung 10000x bessere Karten das Geld wirklich zu bekommen als bei einem Fahranfänger mit noch nicht mal eigenem Auto. Wahrscheinlich noch in der Lehre, ist also auch nix los mit Lohnpfändung. Da nutzt Dir Recht bekommen dann herzlich wenig...
Hast Du schon mit einem Anwalt gesprochen? Wenn nein, dann wäre es jetzt an der Zeit um die Taktik gemeinsam festzulegen. Übrigens, als ADAC-Mitglied kann man einmal im Jahr eine Rechtsberatung kostenlos in Anspruch nehmen - habe ich schon erfolgreich genutzt, nur nicht zögern, die Leute sind genau für diesen Job da!
Gruß ... Ingo
P.S. ich habe letztens erst auch wieder geflucht "Sch*** Kleinwagen, man sollte sie samt ihrer unfähigen Fahrer endgültig von den Straßen verbannen". Es ist bewiesene Tatsache und reproduzierbarer Umstand, dass (Leute in) Kleinwagen die Problemverursacher Nr.1 im Straßenverkehr sind. Kann man dagegen nicht eine Petition einreichen?
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Tue 4. Jan. 2011, 21:41:48 |
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daniel ,wenn das gegnerische fahrzeug ordnungsgemäß versichert war ,MUSS die versicherung bei nem vom fahrzeuig verursachten schaden zahlen .das sie bei verstoss gegen die versicherungsbedingungen sich das geld bein verursacher wiederholen kann ,braucht dich nicht zu interessieren .
das kennzeichen hast du ja .gutachten , anwalt ,forderung an die versicherung.nicht anders .
versicherung kann man über den zentralruf der versicherungen leicht rausbekommen .mann braucht nur das kennzeichen dazu .
wenn die spinnt ,volle kanne ,kein mitleid .
grüsse uli
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