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Tue 4. Oct. 2011, 8:43:08 |
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Moin Gemeinde,
offenbar ist den Steuereintreiber klargeworden, dass es tatsächlich eine Menge Oldies in D gibt - und es immer mehr werden könnten. In Ihrer Genialität beschlossen nun die Verantwortlichen, die Kriterien zu verschärfen. Und zwar ab dem 01.11.11.
-Mindestens Note 2 oder besser
-"seltenes" Fahrzeug
sind mal zwei maßgebliche Punkte.
d.h. ein Golf 1 mit Gebrauchsspuren erhält kein H Kennzeichen?
Offen ist m.E. noch, was mit den bereits vergebenen H Kennzeichen passiert. Wird der Tüv nun kritisch schauen, und dem einen oder anderen Wagen mit "Patina" den zweier Zustand aberkennen und gleich das Kennzeichen mit dazu?
Was denkt ihr...?
Grübelnde Grüße vom Mörk,
gerade beim entrosten und schön machen...(diesen Monat Termin...)
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Wer Tippfehler findet, darf sie behalten!
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Forum Vet
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Tue 4. Oct. 2011, 9:32:26 |
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Servus,
die Richtlinie ist schon seit Mai im Gespräch.
Zustand 2 oder besser stimmt so nicht, es wird sogar gänzlich auf eine Zustandseinteilung verzichtet:
"... Neu ist, dass auf eine Bewertungsskala aus Gründen der Vereinfachung zukünftig verzichtet wird. Eine Werteskala ist für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens unerheblich ..." (Quelle: neue Oldtimer Richtlinie, siehe Anhang)
Auch neu:
"... Eine wesentlich Änderung gibt es auch bei zeitgenössischen Umbauten: Waren im alten Anforderungskatalog nur Umbauten zulässig die in den ersten zehn Jahren nach Erstzulassung erfolgten, so sind nun auch Änderungen möglich die im gleichen Zeitrahmen hätten vorgenommen werden können. Eine später vorgenommene epochengerechte Änderung im Rahmen des Anforderungskatalog sollte somit erheblich vereinfacht werden. ..." (Quelle: http://www.oldtimer-markt.de/?noscript=/content/OMD_MS_Leser_fragen_GTUe_Was_historisch_ko...)
Ausserdem:
"... Die dritte wichtige Neuerung betrifft Modifikationen. Bisher waren die Anforderungen an modifizierte Fahrzeuge teils widersprüchlich formuliert. Künftig gilt, dass alles legal ist, was historisch korrekt ist. Konkret: Alle Änderungen sind zulässig, die innerhalb der Baureihe erfolgen, beweisbar selbst schon 30 Jahre alt sind, nachweislich innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung oder Produktionsdatum erfolgt sind oder – und das ist das Wichtige – möglich gewesen wären! ..." (Quelle: http://www.oldtimer-markt.de/?noscript=/content/OMD_MS_Leser_fragen_GTUe_Was_historisch_ko...)
Die neue Richtlinie im Original:
Datei:Oldtimerrichtlinie.pdf
Grüße
Peter
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Editiert am Tue 4. Oct. 2011, 9:43:24 von Pe Dru
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Gets Around
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Tue 4. Oct. 2011, 9:43:37 |
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Hab auch mal n büschn gegoogelt.
Scheint nicht so zu sein, wie einige Schreiberlinge es für ihre Tageszeitung auslegen.
Dirk
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http://www.drag1.de
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Wed 5. Oct. 2011, 8:59:13 |
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Moin und danke für Feedback,
bin dann mal gespannt, wie so Phrasen wie "Fahrzeug muss dem Auslieferungszustand entsprechen" oder Zustand "in Abgrenzung zu alten Fahrzeugen" ausgelegt wird.
Befürchte da individuelle Selbstverwirklichung der Ingenieure.
Aber ggf. auch nur zu pessimistisch...?
Aber ich hatte speziell mit dem ortsansässigen TÜV schon Erlebnisse, der Kollege wollte mir meine Fernlichtscheinwerfer und den Drehzahlmesser als "Bastelei" madig reden...während einer Wertgutachtenermittlung an einem 123GT... ich habe dann mal abgebrochen...
Hoffentlich ein Einzelfall, danach war alles bestens mit den Kollegen vom Verein.
Schön, dass ein modernes Radio kein Verweigerungsgrund mehr ist...
So denn, ich werde mal noch ein wenig am Wagen arbeiten (der Rost muss weg!) und dann weiter berichten.
Frage: Hat jemand Erfahrung, wenn man mit einem eigentlich grünen Oldi vorfährt, dessen Schweller mal komplett in schwarz abgesetzt sind? Und ggf auch ein wenig höher die Trennkante läuft...
Oder wenn der Kotflügel mal nur in grau grundiert ist?
Wiederspricht das der Vorschrift, dass Autos nicht zweifarbig sein sollen?
Muss mal abwägen, wieviel Arbeit ich noch investiere. Würde den Decklack gerne vermeiden.
Grüße vom Mörk,
Flex zur Hand....
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Wed 5. Oct. 2011, 11:35:41 |
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Hallo Mörk,
ich kenne keine Vorschrift die besagt, dass Oldtimer nicht zweifarbig sein dürfen.
Viele Grüße,
Chris
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Wed 5. Oct. 2011, 11:53:58 |
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Quote:Potti 5. Oct., 10:35Hallo Mörk,
ich kenne keine Vorschrift die besagt, dass Oldtimer nicht zweifarbig sein dürfen.
Viele Grüße,
Chris
Moin,
das würde ja auch bedeuten, daß man sein originales Ford A-Modell aus den 30ern in grün mit schwarzem Dach dann umlackieren muß. Evtl in rosa uni ??
Gruß
Roger
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Wed 5. Oct. 2011, 12:19:50 |
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Quote:Potti 5. Oct., 10:35Hallo Mörk,
ich kenne keine Vorschrift die besagt, dass Oldtimer nicht zweifarbig sein dürfen.
Viele Grüße,
Chris
na so ein Mist--jetzt muss ich ,meinen T2 umlackieren--obwohl ich den damals so neu gekauft habe
[img]http://www.zawo.de/B_A_Bild/bw1.jpg[/img]
eventuell waere ein Wechseln der Zeitschrift--die so etwas schreibt--- angesagt
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Wed 5. Oct. 2011, 14:14:00 |
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Hallo
Bürokratie Deutschland!! Damit haben wir hier in Spanien keine Probleme
Was ein Oldie ist Entscheidet der Club DEL MOTOR CLASSICO der Tüv-ITV
hat nur die verkehrssicherheit zu Prüfen. Gruß Wolfgang
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Wed 5. Oct. 2011, 15:37:00 |
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Quote:Gvz 5. Oct., 13:19Quote:Potti 5. Oct., 10:35Hallo Mörk,
ich kenne keine Vorschrift die besagt, dass Oldtimer nicht zweifarbig sein dürfen.
Viele Grüße,
Chris
na so ein Mist--jetzt muss ich ,meinen T2 umlackieren--obwohl ich den damals so neu gekauft habe
[img] http://www.zawo.de/B_A_Bild/bw1.jpg[/img]
eventuell waere ein Wechseln der Zeitschrift--die so etwas schreibt--- angesagt
Auch mit den Radkappen?
Aber zurück zum eigentlichen Thema - ich begrüße die neue Richtlinie und kann darin auch nichts Nachteiliges erkennen.
Grüße Chris
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Thu 6. Oct. 2011, 20:46:00 |
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Grins,
da hatte ich unpräzise formuliert...
Es findet sich in den (mittlerweile ggf. veralteten) Vorschriften des TÜV Süd hier:
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1134987060692575828569/Oldtimer-Katalog_Tuev_Sued.p...
folgender Text:
Mehrfarbenlackierungen dürfen jedoch nur dann
anerkannt werden, wenn original solche angeboten wurden
Also, der Bulli darf natürlich so sein...
Was ich meinte war: Was sagt der Tüv zu rollenden Restaurationen, z.B.
Original uni grün, aber dann halt untenrum (Schweller + ein paar cm höher) in Grundierung grau.
Oder komplett grün, nur ein Anbauteil nicht fertig Lackiert, sondern noch in Grundierung.
Schon mal probiert, gehört, Erfahrungen?
Grüße vom Mörk,
gespachtelt und geschliffen.
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Gets Around
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Thu 6. Oct. 2011, 21:24:50 |
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alles wohl nur ne große zeitungsente. aus §2 wurde irgendwie zustand 2. ich verlinke mal ins salatöl-forum, haha: [http://fmso.de/forum/messages/839781.htm]
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Andi760 Forum:Admin, Verein, bureaucrat, sysop
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Forum Vet
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Thu 6. Oct. 2011, 22:20:55 |
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Moin Mörk,
..."Was sagt der Tüv zu rollenden Restaurationen, z.B.
Original uni grün, aber dann halt untenrum (Schweller + ein paar cm höher) in Grundierung grau..."
Dazu wird der TÜV sagen " mach erstmal fertig " wenn einer so zur H-Abnahme vorfährt.
Wenn du nur zur Fälligkeit der HU pünklich sein willst, und ist noch nicht fertig wird dazu kein Prüfer einen Aufstand machen und dir das H aberkennen wollen.
Solche Arbeiten deuten doch eindeutig darauf hin, den H Zustand zu erhalten.
Um Missverständnissen bei der Prüfung vorzubeugen, empfiehlt es sich immer vorher bei der Prüfstelle nachzufragen das Anliegen schildernd.
Und Grüße - Andi
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Küppi Forum:Mod, Verein, bureaucrat, sysop
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Sat 8. Oct. 2011, 10:26:13 |
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AH gut das du mich erinnerst.... Ich muß der Tüvi mit dem ich zusammenarbeite noch den aktuellen Stand berichten... den
Ich habe es das erste Mal so gemacht, das ich den Tüv ab der Zusammenbaufase mit ins Boot geholt habe. Habe mir vor ein paar Monaten mal einen Termin geben lassen, und bin hin. Ich habe mit dem Ingenör mal einen Kaffee getrunken, und ihn mit Bildern, Dokumenten, und unserer Gallerie (sehr Praktisch dafür)inkenntniss gesetzt, und ihn gefragt, ob er sich die Abnahme zutraut.
Als er sah welche Arbeit darin steckt, und welche Qualität das ganze hat, sagte er sofort zu.... seid dem Halte ich losen Kontakt zu ihm , und teile ihm alle paar Monate den neusten Stand mit....
Mal sehen wie es ausgeht....
grüße küppi
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Sat 8. Oct. 2011, 11:12:33 |
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ich hab mich im märz mal mit meinem sehr kompetenten tüv mann unterhalten .
aussage : die neuregelung soll vor allem dazu dienen ,das auch fahrzeuge mit patina bzw gebrauchspuren der jahre das H bekommen bzw behalten .
es wird nur verkehrsicherheit vorausgesetzt bzw geprüft.
es ist halt nicht jeder im 2er zustand .
die neuregelung der 10 jahres regelung empfindet er auch als positiv .
das bedeutet ,das alles akzeptiert wird ,was nachweisbar in den ersten 10 jahren hätte eingebaut
werden können .auch wenn es heute eingebaut wird .
so gesehen empfinde ich die neuregelungen insgesamt als positiv .
denn auch meine umbauten am buckel (scheibenbremse mit BKV ,5 1/2 mit 195/6015 ,B18 B motor und den 70er jehre recaro )wird er mir problemlos eintragen .denn das fällt unter die 10 jahres regelung.
grüsse uli
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Forum Vet
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Sun 9. Oct. 2011, 14:16:18 |
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Hatte die Neuregelungen eigentlich auch so verstanden, wie es Rennelch beschreibt. Ich hoffe er behält recht!
In der aktuellen Auto Blöd Klassik Ausgabe 11/2011 ist ab Seite 140 auch ein Beitrag über die Neuregelungen beim H-Kennzeichen.
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Viele Grüße, Björn
67er Amazone B18A - 90er 744 GL B230F
http://www.schwedenstahl.info
Ein Frosch ohne Humor ist nur ein kleiner grüner Haufen. (Kermit)
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Forum Regular
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Tue 11. Oct. 2011, 8:45:03 |
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Moin,
wie oben geschrieben, wird das ganze von anderen durchaus anders betrachtet. Sensationsgier?
Zum Beispiel hier:
http://www.kennzeichen-blog.de/tag/h-kennzeichen-gutachten
Hier heißt es, der Weg wird schwieriger, und mindestens Note 2 muss es sein:
http://www.handelsblatt.com/auto/ratgeber-service/der-weg-zum-h-kennzeichen-wird-schwierig...
Hier soll es leichter werden und es klingt wieder nach Wegfall von Klassen, aber ein "guter Zustand" muss es sein. Meine Befürchtung: ohne definierte Klassen ist die Zustandsbefindung sehr subjektiv:
http://www.autoservicepraxis.de/vereinfachtes-gutachten-ab-november-1027894.html
Schön, dass sich hier mal wieder alle einig sind über die Auslegung der neuen Vorschrift...
Grüße von Mörk,
der das Ganze dann in 2 Wochen mal im Praxistest hinsichtlich Bestandsschutz erfahren wird
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