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Fri 17. Jun. 2011, 10:49:26 |
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duett bzw buckel gabs nie ab werk mit scheibenbremsen .alles nachträgliche umbauten mit zonenteilen .
nach der neuen H zulassung ist alles zulässig ,was innerhalb der ersten 10 jahre eingebaut worden wäre .da fällt auch die scheibenbremse vom buckel drunter.
denn mit was sind die rallywagen (joginder singh)wohl gelaufen ?der nachweis dürfte kein problem sein .
beim duett dürfte es etwas schwieriger sein .es sei denn ,man kann dem prüfer klarmachen ,das buckel und duett eine baureihe sind .
hier beim TÜV in offenbach sind einige scheibenbremsen im buckel schon problemlos eingetragen worden .
wenn sich ein prüfer da stur stellt,würde ich mir einen anderen tüv suchen .
grüsse uli
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