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Posts 684
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Sat 6. Apr. 2024, 16:37:03 |
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Gute Nachrichten:
Osram sagt:
Ihr Fahrzeug hat eine freigegebene Scheinwerfergenehmigungsnummer, ist aber nicht in der Kompatibilitätsliste aufgeführt?
Bei Fahrzeugen, die nicht im Verwendungsbereich enthalten sind, aber mit einem Scheinwerfer ausgerüstet sind, der im Verwendungsbereich enthalten ist, kann die Kombination Scheinwerfergenehmigungsnummer mit H4/H7-LED gemäß den Abnahmevorgaben nach §19(2) StVZO in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Beispieltext für die Eintragung: Ziff XX: a. gen. H4-LED KBA Nr. XX in Verbindung mit Scheinwerfer Gen.nr. EXXXX*
Ihr Fahrzeug oder Ihre Scheinwerfergenehmigungsnummer ist nicht dabei?
Die Zulassung für die legale NIGHT BREAKER LED ist für jedes Fahrzeugmodell ein sehr komplexer Prozess. OSRAM arbeitet kontinuierlich an weiteren Zulassungen. Wir bitten um Verständnis, dass OSRAM keine schriftlichen oder telefonischen Anfragen zur möglichen Zulassung bestimmter Fahrzeugmodelle beantworten kann.
Neue Zulassungen werden umgehend bekanntgegeben. Wenn Sie up to date bleiben und keine Zulassung verpassen möchten, empfehlen wir unsere Webseite und die Social Media Kanäle von OSRAM Automotive.
Rücksprache mit einer großen deutschen Prüforganisation haben ergeben:
Die Eintragung wird nicht mehr abgelehnt.
Grüße
Markus
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