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Gets Around
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Thu 21. Mar. 2024, 16:16:08 |
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Hallo !
Schwierige Entscheidung, vor der du da stehst. Ich möchte sie nicht treffen müssen.
Falls du dich für einen Verkauf entscheidest, könntest du dir im Vertrag in Rückkaufsrecht oder ein Vorkaufsrecht durch den Käufer einräumen lassen. Damit wäre dieser im Falle eines Weiterverkaufs verpflichtet, zunächst dir den Wagen zum (Rück-)kauf anzubieten. Eventuell erleichtert dies die Trennung.
Gruß
Jürgen
p.s.: Bei DER Vorgeschichte würde jedenfalls ich es wohl nicht übers Herz bringen, den Wagen wegzugeben ...
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