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Wed 31. Jan. 2024, 12:04:17 |
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Hallo Ronzo,
für die Parkleuchten (linke oder rechte Seite, über Blinker geschaltet) werden die gleichen Lampen wie für das Standlicht (Licht Zugschalter erste Stufe) verwendet. Damit das möglich ist, muss eine getrennte Verkabelung der linken und rechten Seite für das Standlicht erfolgen.
Das ist in Deutschland nach §53 StVSO seit 1.1.1986 Pflicht. Hier wird eine getrennte Sicherung für die linke und rechte Seite gefordert und somit zwingend eine getrennte Verkabelung der linken und rechten Seite.
Eine Vorschrift, welche ein Parklicht fordert kenne ich nicht. Es ist eine kann-Regel und ersetzt in bestimmten Fällen das Standlicht. Das Standlicht ist Pflicht.
Hoffe das hilft Dir weiter.
Viele Grüße,
Jürgen
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