Fri 31. Mar. 2023, 10:16:08 |
|
Hallo zusammen,
zur Info, eine Hochzeitsfahrt mit "Kurzzeitkennzeichen" ist NICHT Zulässing...
(die gelben Probeschilder für 1Woche)
Ich hatte versprochen ein junges Brautpaar zur Hochzeit mit meinem Buckelvolvo zu fahren
Da mein PV mit Saisonkennzeichen seit 5 Tagen in der Winterpause war, wurde gelbe Kurzzeitkennzeichen bei einem örtlichen Zulassungsdienst beauftragt.
Die Zulassungsstelle hat es verweigert !!.
Es sei nicht möglich ein Wagen mit Saisonkennzeichen auf Gelbe Schilder zuzulassen, da der Wagen noch durch die Saisonnr angemeldet ist.....
Ich müsste erst kompl. abmelden
Der Ärger/Enttäuschung war groß... Also sind wir mit "Rote Werkstattkennzeichen" gefahren,
was auch Verboten ist
Hier die schriftliche Stellungsnahme der Zulassungsstelle:
"zu Ihrem Antrag auf Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist anzumerken, dass gemäß § 16 a Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ein Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen nur für Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden kann. Für die Nutzung eines Fahrzeugs als Hochzeitsfahrzeug ist das Kurzzeitkennzeichen jedoch nicht vorgesehen und kann daher für diesen Zweck von meiner Behörde nicht zugeteilt werden."
Mit freundlichen Grüßen
Hr. xxx
Leiter Zulassungsbehörde, Kreis Bergstraße 64646 Heppenheim
Viele Grüße und bitte "Ordnung muss sein"
Morten R.
|
Editiert am Sun 2. Apr. 2023, 11:45:02 von RasMo
|