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Gets Around
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Sun 4. Sep. 2022, 18:26:03 |
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Guten Abend :-)
Ja mit meinen Nachbarn wohne ich leider in einer sehr spießbürgerlichen und etwas anstrengenden Gegend. Vor etwa 6 Monaten musste ich meine Eigentumsgarage in der ich einen Trabant restaurierte räumen, weil einer meiner Nachbarn mich beim Ordnungsamt wegen nicht erlaubter Nutzung der Garage angezeigt hatte. Nach der Auflage des Ordnungsamtes musste ich um weitere Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen zu vermeiden, Fotos senden aus denen ersichtlich ist, dass die Garage aufgeräumt und ihrem Nutzungszweck entsprechend genutzt wird, also mit einem angemeldeten, TÜV-zugelassenen Kfz drin stehend. Als Sofortmaßnahme habe ich den Volvo, der vorher in einer Mietgarage stand, eben in diese Garage gestellt und den Trabant anderweitig untergebracht.
Jetzt, ein paar Monate später bekomme ich in immer kürzer werdenen Abständen Beschwerden von einer ganz bestimmten Nachbarin, die sich sehr aggressiv über die Lärmbelästigung meines Volvos beschwert, frei nach dem Motto: Tut das Not, dass dein Moped so laut ist?.
Ich versuche natürlich besonders zu den Ruhezeiten rücksichtsvoll mit geringer Drehzahl in und aus der Garage zu fahren, aber eine gewisse Lärmemission lässt sich mit Greta (Volvo P210 B16A 1960 nur mit einem Endtopf) nicht vermeiden. Das sieht die ältere Dame aber nicht ein und der Streit spitzt sich mehr und mehr zu.
Ich muss also in den nächsten Tagen vermutlich damit rechnen, dass an meinem Volvo eine Lärmmessung gemacht wird, vielleicht sogar polizeilich. Und da, muss ich ehrlich sagen, bekomme ich etwas Angst vor. Mir wurde schon von sehr vielen Kollegen der Szene zugetragen, dass gerade die Polizei NRW nicht gerade zimperlich ist was solche Dinge angeht und Fahrzeuge auch bei 1-2 dB über Limit stilllegt, TÜV Gutachten anzweifelt, teure Transporte zum Gutachter in Rechnung stellt und und und, selbst wenn an dem Fahrzeug selbst alles original und paletti ist und die Vorwürfe im Nachhinein dann fallen gelassen werden.
Kent sich jemand mit dieser Thematik aus und weiß was hier einerseits rechtlich und andererseits technisch bezogen auf meinen Volvo wirklich Sache ist? Ich konnte bisher eine Menge Halbwissen im Netz finden aber nix konkretes.
Wie kann man sich auf eine solche Messung bestmöglich vorbereiten?
Gibt es hier Angaben über die "originale Lautstärke" des Wagens? Die Angaben 75db im Leerlauf und 80db bei Nenndrehzahl scheinen mir recht optimistisch angesetzt zu sein, rein vom Gefühl her. Das sind die Werte, die min meinem Schein stehen.
besorgte Grüße aus dem Rheinland
Georg
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