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Oldtimer-Petition

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hier die offizielle Mitteilung des ADAC-München zum Thema:

Nach intensiver Prüfung zusammen mit den Fachleuten der Juristischen Zentrale und dem ADAC Büro Berlin können wir diese Sorge nicht teilen, wir sehen keine Verschärfung durch die neue Formulierung.

„Nach eingehender Prüfung können wir die Argumentation der Petition und die dargestellten Auswirkungen des neuen §6 Absatz 4 StVG auf Oldtimer und andere Fahrzeuge nicht nachvollziehen.

Hier werden ein Bestandsschutz im rein zulassungsrechtlichen Sinn und der im Verhaltensrecht durch die Petenten vermischt. Es geht ja nicht um die Frage, OB ein Fahrzeug weitergenutzt werden kann sondern vielmehr um das WIE und mögliche Einschränkungen bei der Nutzung.

Ziel der Neufassung des §6 StVG war, die bestehenden Rechtsgrundlagen neu zusammenzufassen und besser verständlich darzustellen. Dem trägt auch Absatz 4 des § 6 Rechnung. Eine Verschärfung der bisher schon möglichen Regelungen können wir dem nicht entnehmen.

Fazit: Es kommt aus Sicht des ADAC zu keiner Verschärfung.“

Wir haben diese Fragestellung auch gestern auf der Tagesordnung der Arbeitsgemeinschaft Historische Fahrzeuge erörtert und werden in der heutigen Sitzung des Parlamentskreis Automobiles Kulturgut dazu Stellung beziehen.


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