Wed 20. Jan. 2021, 16:57:04 |
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Also die Bleche wurden noch nie beanstandet. Bei den Scheinwerfern handelt es sich um Nebelscheinwerfer bzw. Arbeitsscheinwerfer, ist deshalb glaube ich egal. Ich habe auch noch geplant zusätzlich Fernscheinwerfer anzubringen, welche dann aber auch weiter Außen sitzen würden.
Ich war bisher auch erst einmal bei TÜV Rheinland um mir die Gasanlgae eintragen zu lassen, sonst fahre ich immer zum KÜS, da die gefühlt etwas mehr den Einzelfall bewerten. Der Prüfer vom KÜS hat mir das letzte mal auch mittgeteilt, dass er mir mit dem Rost an der Tür eigentlich das H - Kennzeichen aberkennen müsste, ich aber Zeit bis zum nächsten TÜV habe das zu beheben.
Kann mir jemand zufällig den Link schicken zu dem Beitrag wo es darum geht den Spalt der Gepulverten Felgen vor Rost zu schützen, kann dazu leider über die Suchfunktion nichts finden.
Gruß Joshua
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Editiert am Wed 20. Jan. 2021, 17:26:02 von Bodo14
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