Mon 23. Nov. 2020, 23:45:47 |
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Hallo Homer57,
dann sind die Papiere Deines Auto mal verloren gegangen. Fahrzeuge, für die keine Papiere vorhanden sind und deren Erstzulassung sich durch evt. noch vorhandene Akten auf der Zulassungsstelle (wo das Auto schon mal gemeldet war), dem Kraftfahrbundesamt oder internationalen Pendants nicht ermitteln lassen, bekommen in den Ersatzpapieren alle den 1.7. des geschätzten Baujahres als Tag der ersten Zulassung eingetragen.
Was für ein fürchterlicher Satz!
Viele Grüße,
Moritz
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