Wed 7. Oct. 2020, 18:48:42 |
|
Hallo Peter,
am probemärmsten ist es, du lässt diese Eintragerei einfach bleiben - solange die neuen Vergaser keine exorbitante Leistungssteigerung mit sich bringen (und dazu bräuchte es noch ein paar weitere technische Modifikationen), gibt es auch keinen Grund für eine Eintragung.
Sollte dein Buckel aber doch ein deutliches Mehr an Leistung aufweisen, müsstest du auf den Leistungsprüfstand und die neue PS-Zahl eintragen lassen (wäre dann für die Versicherung relevant) - mit welchen Vergasern das erreicht wird, ist piepe, das steht nicht in den Papieren. Auch die Lautstärke ist irrelevant, die ändert sich nicht durch die Vergaser.
Gruß
Kay
|
Editiert am Wed 7. Oct. 2020, 18:49:21 von Ami-amazon
|