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Fri 7. Feb. 2020, 22:03:46 |
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Ich habe im Netz rumgegoogelt und alle möglichen Fundstellen gefunden, aber leider nichts Konkretes zu folgender Frage.
Wenn ein Oldtimer - egal wie alt aber H-Kennzeichen konform - mit einem 07 Kennzeichen angemeldet war, dann geht die Versicherung von einem eingeschränkten Verwendungszweck aus. Fahrtenbuch, Prüfahrten, Oldtimerveranstaltungen.....
Was ist, wenn so ein Fahr- bzw. Stehzeug wieder dem normalen Verwendungszweck zugeführt werden soll, nämlich am Strassenverkehr teilzunehmen.
Ist eine Vollabnahme notwendig, oder eine Prüfung wie bei einem H-Kennzeichen, oder normaler TÜV?
Welche Dokumente müssen vorgelegt werden, Tüv-Überprüfungen werden ja üblicherweise nicht vorliegen.
Helfen Kopien von KFZ Brief, oder -Schein?
Wenn nicht vorhanden, was dann?
Wer weiss was?
LG
Robert
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