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Wed 18. Sep. 2019, 22:17:57 |
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Jetzt hat es mich auch mal erwischt.....
Der TÜV Prüfer bemängelt in diesem Jahr meine Bremsleitungen, weil diese aus Kunifer sind. Wagen steht in der Werkstatt und ich hab bisher nicht drunter geschaut, ob die alle x cm eine Kennzeichnung haben - vermutlich nicht, da der Vorbesitzer so einiges Freestyle an dem Wagen restauriert hat. Vor 2 Jahren bei nem anderen Prüfer ging der Wagen noch so übern TÜV!
Im Netz findet man ja viele Meinungen und Abhandlungen darüber, was nun erlaubt ist und was nicht - fast ein Glaubenskrieg ohne handfeste Beweise.
Für mich fasse ich jetzt 2 Aussagen zusammen, die ich z.Zt. Immer wieder finde:
1. Es ist das erlaubt, was im Original dran war
2. es gibt einen Hersteller OJD dessen Kunifer Leitungen eine Freigabe von TÜV und GTÜ haben. Alle anderen Kunifer Leitungen entsprechen oftmals DIN 74234 haben aber keine allg. Freigabe und es ist Glückssache beim TÜV
Was war beim Amazon MJ 68 serienmässig verbaut? Stahl oder Kunifer?
Wenn es Kunifer war, hatte dies damals schon DIN Kennzeichnungen? Meine Frage geht dahin, wie ich dem Prüfer nachweisen könnte, dass es so war.
Vielleicht hat ja jemand eine Idee.....
Wenn er Stahl hatte, komme ich um neue Leitungen in Stahl oder von OJD wohl nicht herum.
Und ich war wieder so optimistisch und dachte 2 Buchsen einpressen und der kommt so durch :-(
PS über die SuFu habe ich hier nichts gefunden
Viele Grüsse,
Mirko
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