Tue 4. Jun. 2019, 18:51:08 |
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Hi Marc,
zurück zum Thema mit einem "Lösungsversuchsvorschlag".
Wenn der Prüfer ein bißchen Motorsportaffin ist, könntest Du versuchen, ihn über die Bestimmungen des "Anhang K" zu überzeugen, wenn ihm das was sagt.
Ist im DMSB-Handbuch, Oranger Teil, Anhang IX unter 11.1.2 (=Seite 142, Oranger Teil) nach zu lesen:
"Renn-Tourenwagen und Renn-Grand-Touring-Wagen
der Perioden F und G1 dürfen mit Leichtmetallrädern
des Typs „Minilite“ mit den originalen Radabmessungen
unter der Bedingung ausgestattet sein,
dass kein alternatives Leichtmetallrad gemäß Periodenspezifikation
erhältlich ist."
Periode F = 1962-1965
Periode G1 = 1966-1969
Nachzulesen im gleichen Teil des Handbuchs auf Seite 89/90 orangener Teil
Download des DMSB-Handbuchs: https://www.dmsb.de/public/publikationen/handbuch/
Würde zumindest den Nachweis bringen, dass die Felgen "periodengerecht" sind.
Alternativ: anderer Prüfer - Am besten einen der auch DMSB-Wagenpässe macht, den überzeugt der Anhang K
Grüße aus dem Saarland
Achim
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Editiert am Tue 4. Jun. 2019, 19:01:50 von Amnk
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