Mon 29. Apr. 2019, 8:42:03 |
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Hallo!
Für Fahrzeuge mit EZ 31. Dezember 1969 oder früher dürfen in Deutschland am Heck rote Blinkleuchten verwendet werden. Für alles, was eine sptere EZ hat, sind orangene Blinkleuchten vorgeschrieben.
Bei Fahrzeugen, für die es keine orangenen Blinkleuchten gibt (z.B. bestimmte US-Fahrzeugtypen sind Ausnahmen möglich. Diese sind eintragungspflichtig. Ähnliche Regelungen bstehen in den meisten anderen europäischen Ländern.
Volvo hat die Farbe der Blinkleuchten den jeweils geltenden Zulassungsvorschriften angepasst.
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Editiert am Mon 29. Apr. 2019, 8:44:20 von Skogsälg
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