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Wed 4. Oct. 2017, 20:53:21 |
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NaJa, da tut sich natürlich auch immer viel, und was früher problemlos möglich war ist mittlerweile oftmals schwierig.
Und was z.B. im Saarland problemlos machbar ist, geht in Hessen nicht mal ansatzweise.
Aber alles was in der ABE des Fahrzeuges ist, sollte problemlos funktionieren.
Viele Prüfer sind auch einfach nur verunsichert, was noch geht und was nicht, da werden dann die Kriterien für das H-Kennzeichen geändert, dann gibt's da Arbeitsanweisungen dazu, und zum guten Schluß wird nach dem Motto "Wer nix einträgt, trägt auch nix verkehrtes ein" verfahren.
Da gibt's ein recht gutes Buch dazu vom TÜV Rheinland mit dem Titel "Oldtimer".
Da steht dann z.B. zu dem Thema Motorumbau, dass ein Motor des selben Herstellers zulässig ist, wenn die Motorenbaureihe mindestens 30 Jahre alt ist, die Leistungsdaten innerhalb der Baureihe des Fahrzeuges liegen oder eine Freigabe des Fahrzeugherstellers vorliegt.
Für den Buckel also: Jeder Motor von Volvo der aus einer mindestens 30 Jahre alten Motorenbaureihe stammt und ca. 80 PS hat. Der Hubraum wäre egal. Oder Volvo erteilt eine Freigabe für den 2,2 Liter Motor in exakt der Konfiguration wie sie im Wagen verbaut ist.
Zum Thema Umbau von Trommelbremsen auf Scheibenbremsen ist da dann zu lesen, dass dieses Thema in der Oldtimer-Richtlinie nicht speziell genannt ist. Somit gilt die allgemeine Aussage, dass der Umbau nur dann zulässig ist, wenn in der Fahrzeugbaureihe eine entsprechende Scheibenbremse verbaut wurde. Für den Buckel ist diese zwar in dem Homologationsblatt der Gruppe 1 erwähnt, aber erstens nicht so im Detail, dass der deutsche TÜV da was mit anfangen kann, und zweitens ergab eine Nachfrage von mir bei Volvo, dass dies alles so nicht ab Werk verbaut wurde, da es sich jeder mit Serienteilen aus anderen Volvo-Typen zusammenbauen kann. Was ja für die Stoßdämpferadapter und das umändern der Ankerplatten so schon mal nicht stimmt.
Es gibt zwar Freigaben für den Umbau, die beleuchten aber nur die technische Seite, dass H-Kennzeichen wäre eventuell futsch. Es sei denn, es handelte sich um ein zeitgenössisches Prüfzeugnis.
Einfach den Prüfer fragen, wie weit er mitgeht und dass dann eintragen lassen.
Grüße von der Saar
Achim
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