Sat 30. Sep. 2017, 11:21:04 |
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der übliche Weg in solchen Fällen ist ...
der TÜV oder der Kostenvoranschlag eines Teile-Händlers
bestätigt der Zulassungsstelle,
daß eine Umrüstung wegen unzumutbarer Kosten nicht sinnvoll
oder entsprechende Teile nicht verfügbar sind
oder nie verfügbar waren ...
das gilt bei meinem 65er Amazon für die Verglasung und
hintere Beleuchtung (Rückleuchten und Kennzeichenbeleuchtung),
es fehlen jeweils die"K-Nummer" und die Prüfschlange ...
hier sind nur SAE-Nummern oder Hersteller-Nummern zu finden...
auf den Rücklichtgläsern z.B. ist nur die Volvo-Ersatzteilnummer
mit dieser Bestätigung gibt es bei der Zulassungsstelle
eine Ausnahmegenehmigung mit folgendem Text
in den Fahrzeugpapieren :
"in-etwa-Wirkung nach 22a STVZ für Verglasung
und hintere Beleuchtungseinrichtungen gegeben "
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Editiert am Sat 30. Sep. 2017, 11:42:44 von Volvomania
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