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Gets Around
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Sat 22. Jul. 2017, 16:00:27 |
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Hallo Georg,
Oldtimer, die vor dem 01.04.1970 erstmals zugelassen sind, müssen nicht mit Sicherheitsgurten ausgestattet sein (Übergangsvorschriften zu § 35a StVZO).
Somit besteht auch keine Anschnallpflicht, da nach § 21a StVO nur vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sein müssen.
Volvo hat im Jahre 1959 als erster Hersteller serienmäßig Dreipunktgurte in den Modellen PV 544 und Amazon verbaut. Dieses aber auch nur an den Vordersitzen und bei Inlandsmodellen.
Ich habe meinen Buckel (geschätzte Erstzulassung 07/1963) diese Woche nach 20 Jahre Stillegung erfolgreich durch die Wiederzulassung, HU und das H-Gutachten gebracht.
Der Mann von der DEKRA war über die verbauten vorderen Dreipunktgurte erstaunt und meinte bei diesem Baujahr wäre dies nicht erforderlich gewesen.
Wenn das Erstzulassungsdatum nicht mehr ermittelt werden kann, tragen die deutschen Behörden gerne
1.1.19?? oder wie bei mir 1.7.19?? ein. Alles ganz legal und ein guter TÜV-Prüfer kennt diese Verfahrensweise.
Mit den Blechen kann ich dir leider nicht weiterhelfen.
Gruß
Micha
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