Fri 17. Feb. 2017, 12:22:18 |
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Das ziehe ich mal ganz stark in Zweifel. Bei der Veröffentlichung im Verordnungsblatt handelt es sich um nichts anderes als um die in Art. 9 Abs 1 der Änderungsverordnung erwähnte "Verkündung".
(Bundes-) Gesetze werden im Bundesgesetzblatt vekündet, Verordnungen im Verordnungsblatt des jeweiligen Ministeriums.
Die Änderungsverordnung enthält eine klare Regelung zum Inkrafttreten der in ihr enthaltenen Regelungen, die auch durch die Expertise der deutsche Motorpresse nicht "weggeschrieben" werden können.
Jürgen
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Editiert am Fri 17. Feb. 2017, 12:22:49 von Skogsälg
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