Thu 16. Feb. 2017, 8:42:09 |
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Am 10.02.2017 hat der Bundesrat die "Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" beschlossen.
In besagter Verordnung heißt es:
§ 9 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
a) Satz 4 wird wie folgt gefasst.
„Auch Oldtimerkennzeichen nach Absatz 1 und grüne Kennzeichen nach Absatz 2 können als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.“
Dürfte vermutlich von vielen aus finanziellen Gründen in Anspruch genommen werden. Ich selbst würde dann auch wechseln auf "03/11"
Mal abwarten, wie lange die Umsetzung der Verordnung bei den Behörden dauert.
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Editiert am Thu 16. Feb. 2017, 8:42:50 von Meepmeep
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