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Thu 20. Nov. 2014, 2:12:08 |
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Moin auch,
die Petition unterschrieben habe ich ebenfalls.
Auch wenn ich selber noch nie das relativ teure Kurzkennzeichen in Anspruch genommen habe.
Den Trailer oder Rote Nummern nehme ich da einfacher und Kosten neutraler in Anspruch von einer befreundeten Werkstatt.
Aber das ist individuell komfortabel und nicht allgemein empfehlenswert zu realisieren.
Hier im Münsterland passiert allerlei an Auto Logistik mit Karren und Kurzkennzeichen, welche w.o. schon geschrieben nicht gerde billig sind.
Rost-und-Gammel-Autos haben diese Schilder nicht gerade dran, eher gehobene Mittelklasse, Oberklasse Karren in exellentem Zustand manchmal älter, neuwertige junge Kleinwagen manchmal, also Karren, mit denen sich Geld verdienen lässt meistens.
Mit der Gilde der Kärtchenverteile stehe ich in gutem Kontakt, und da quatscht man schon mal über das Geschäft und die Gepflogenheiten, und erfährt allerlei in freundlicher Zuträgerschaft über manch nettes Volvo-Auto irgendwo....
Einem "rostigen Golf3 im Straßenverkehr begegnen " ist wohl eher exotisch, da der Fahrzeugwert auch im Exportland neben den Transferkosten und der Kurzzulasung wohl schon überschritten wäre.
Also, meine Angst vor Schrott mit Kurzzeitkennzeichen dran ist sehr gering.
Umbauten, die niemals zulassungsfähig sind damit zu bewegen, kann man durchaus als kritisch betrachten.
Da mag ein Freiraum bestehen mit den Kennzeichen für unverantwortliches Fahren von Karren im Straßenverkehr, allemal, da kann jeder seinen getunten Unsicherheits-Schrott verfeuern und andere Verkehrsteinehmer gefährden und damit umbringen im schlimmsten Falle.
Aber auch dabei greift die STVO, für deren Einhaltung der Fahrer verantwortlich ist egal welches Kennzeichen er verwendet.
Missbrauch ist mit allerlei Zulassungen möglich, egal ob Kurz - Dauer - Roten oder auch H -- verantwortlich und ursächlich ist derjenige, der die Absicht hat das zu tun.
Und wer das Tun will, tut es auch egal welche Reglementierungen gelten.
Ich sehe daher keinen Sinn in den Einschränkungen zum bisherigen Nutzungsumfang dieser Kennzeichen.
Sonderfahrten zum TÜV im Zulassungsbezirk bleiben erlaubt, also Fahrzeugbewegung inbegriffen.
Es wird keine illegalen Exporte beeinflussen.
Es wird keine illegalen Düsereien mit nicht zulassungsfähigen Karren beeinflussen.
Es wird keine Schrottkarren, für welche das Kennzeichen bewusst erworben wird auf der Straße verhindern.
Mit dieser beabsichtigten Neuregelung sehe ich lediglich eine Einschränkung für alle ehrlichen und gewissenhaften Auto-Beweger, welche egal aus welchem Grund Karren von einem Ort zum anderen bringen möchten.
...war das doch schön früher, als man einfach rote Nummern beim Strassenverkehrsamt bekam als privat Mensch ...
Wünsche allseits Mobilität und Grüße - Andi
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Editiert am Thu 20. Nov. 2014, 2:15:19 von Andi760
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