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Thu 13. Nov. 2014, 22:04:23 |
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gunvor ,nein .definition : zeitgenössisches zubehör : zubehör ,das zur zeit der erstzulassung (oder bis 10 jahre danach) hätte eingebaut werden können .
die montage derartiger teile ist auch heute noch zulässig.
der fehler : dieser motor ist kein zeitgenössisches zubehör .sondern schlicht und einfach fürs H nicht zulässig .von unzureichenden bremsen und kraftübertragung(originalachse ) mal abgesehen .
heute gibts schon beim TÜV probleme ,wenn im buckel ein B20 anstatt B18 eingetragen werden soll .
von VCC gibts dafür keine bescheinigungen .
der nächste richtige TÜV dürfte sein letzter sein .jedenfalls mit H .
und was bewirkt das ganze ?wenn sich derartige fälle häufen ,werden die H kriterien verschärft.siehe die österreichischen kriterien .und dann gute nacht ,sannchen .
min. jeder zweite (ich auch )bekommt dann probleme .
grüsse uli
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